Initiative will klagenBürgerbegehren zu Abteipassage für unzulässig erklärt
Pulheim – Der Stadtrat hatte eine ganz schön harte Nuss zu knacken. Die Stadtverordneten mussten am Dienstagabend entscheiden, ob das Bürgerbegehren „Abteipassage Brauweiler“ unzulässig ist oder nicht. Das vor dem Hintergrund, dass Juristen in der Sache unterschiedlicher Meinung sind, wie in der Verwaltungsvorlage ausgeführt, und sich bislang „nicht viele Gerichte“ mit der Thematik auseinandergesetzt hätten, so Bürgermeister Frank Keppeler.
Ungeachtet der „fehlenden Rechtslage in NRW“ (CDU-Fraktionsvorsitzender Werner Theisen) folgten eine schwarz-grüne Mehrheit, Keppeler und die FDP dem Verwaltungsvorschlag. Sie erklärten das Bürgerbegehren, das auf die Aufhebung der Aufstellungsbeschlusses abzielt, für unzulässig. SPD, Bürgerverein und Pro NRW hielten das Bürgerbegehren für zulässig. Antje de Levie (Bündnis 90/Die Grünen) enthielt sich. Mit dem Aufstellungsbeschluss hat der Planungsausschuss im Dezember das Bebauungsplanverfahren für das „Abtei-Quartier“ auf den Weg gebracht. Es soll anstelle der Abteipassage entstehen.
Bürgerinitiative „Abteipassage Brauweiler“ will klagen
Knapp war das Abstimmungsergebnis mit 33 Ja-, 18 Nein-Stimmen und einer Enthaltung von Anja de Levie (Grüne) nicht, aber umstritten. Die Befürworter des Verwaltungsvorschlages räumten ein, dass der Stadtrat eine „schwierige Rechtsfrage zu beantworten habe“. Die CDU wünsche aber für die Zukunft rechtliche Klarheit, so Theisen mit Blick auf eine Ankündigung von Dr. Amadeus Franke, Mitinitiator des Bürgerbegehrens. Die Initiative werde gegen den Beschluss des Stadtrates, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, klagen. „Natürlich, ich denke, unsere Chancen stehen gut“, sagt der Pulheimer auf Nachfrage.
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Für unzulässig halten die Christdemokraten das Bürgerbegehren aus diesem Grund: Die Initiatoren haben das Bürgerbegehren in einem Flugblatt begründet. Laut Verwaltung enthält es falsche Aussagen und dient in mindestens einem Punkt „der aktiven Täuschung der Bürger“. Dagegen verwahrte sich Franke. Die Broschüre sei eine Meinungsäußerung, eine solche sei in einer Demokratie erlaubt, sagte er in der Einwohnerfragestunde.
Thomas Roth, Fraktionssprecher der Grünen und Jurist, vertrat die Ansicht, das Bürgerbegehren sei unzulässig, da der Planungsausschuss mit dem Aufstellungsbeschluss gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen habe. Fraktionskollegin Anja von Marenholtz formulierte es so: „Wir wollen, dass es in Brauweiler weitergeht.“
FDP in Pulheim fürchet jahrelangen Stillstand in Brauweiler
Er als Laie fühle sich nicht in der Lage, das Thema zu bewerten, sagte FDP-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Martin Wortmann. Die FDP werde dem Verwaltungsvorschlag folgen, „wir wollen eine rechtliche Klärung“. Luzia Kilias (FDP) befürchtet, dass eine Klage zu einem Stillstand führt. „Es wird zwei Jahre nichts in Brauweiler passieren.“
Birgit Liste-Partsch, Fraktionsvorsitzende des Bürgervereins, warf der Verwaltung „pingeliges Suchen nach Fehlern“ vor, um das Bürgerbegehren für unzulässig erklären zu können. Dabei hielten der Städte- und Gemeindebund wie auch der Verein „Mehr Demokratie“ das Bürgerbegehren für zulässig. „Die SPD will, dass der Bürgerwille zählt“, ergänzte SPD-Fraktionsvorsitzender Frank Sommer mit Blick auf die rund 3000 Bürger, die das Begehren unterstützt hätten. 2771 Unterschriften waren gültig.