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Einrichtungshaus SegmüllerSo reagiert Pulheims Bürgermeister auf die Vorwürfe aus Bergheim

Lesezeit 3 Minuten
Das Foto zeigt die markante Fassade des Einrichtungshauses.

Das Einrichtungshaus Segmüller darf wachsen, die Stadt hat dem Unternehmen genehmigt. Darüber ist ein Streit entbrannt.

Frank Keppeler führt im Segmüller-Streit an, dass es mehrere Gesprächsangebote gegeben habe. Ein Mediationsverfahren habe Bergheim abgelehnt.

Die Nachricht, dass die Stadt Pulheim dem Einrichtungshaus Segmüller eine größere Verkaufsfläche (38.000 statt zuvor 30.000 Quadratmeter) genehmigte, hat in Bergheim große Verstimmung ausgelöst. Bürgermeister Volker Mießeler sprach von einem „unfreundlichen Akt“.

Er beklagte, dass es vor Bekanntwerden der Genehmigung keinerlei Gespräche zu dem Thema, insbesondere aber zu der Absicht Pulheims gegeben habe, die Genehmigung überhaupt auszusprechen. Gegen diese Vorwürfe verwahren sich Bürgermeister Frank Keppeler und die Stadtverwaltung.

Es hat Versuche gegeben, auf Ebene der Verwaltungsspitze ins Gespräch zu kommen.
Ruth Henn, Sprecherin der Stadt Pulheim

„Die Stadt Pulheim hat in dieser Angelegenheit mehrfach im Austausch mit der Stadtverwaltung Bergheim gestanden“, betont Stadtsprecherin Ruth Henn. Sie verweist darauf, dass die Nachbarkommune in einer frühen Phase des Bauleitplanverfahrens eine Stellungnahme abgegeben habe, ebenso zum Planentwurf, der vom 5. Januar, bis 13. Februar 2023 aushing.

Henn: „Im Baugenehmigungsverfahren ist bereits am 12. Mai 2023 eine Kopie des Bauantragsformulars sowie eine Kopie der Übersicht über geplante Verkaufsflächen und Sortimente an die Stadtverwaltung Bergheim übersandt worden.“ Darüber hinaus habe es Versuche gegeben, auf Ebene der Verwaltungsspitzen ins Gespräch zu kommen.

Stadt Pulheim schlug Mediationsverfahren vor

So habe Bürgermeister Keppeler in einem Brief vom 10. Mai 2022 den Verwaltungsspitzen in Bergheim und Leverkusen ein Mediationsverfahren vorgeschlagen. „In diesem Schreiben erläutert er seinen Amtskollegen das Vorhaben des Möbelhauses und die Haltung der Stadtverwaltung Pulheim dazu.“ Mit dem Ziel, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern.

„Eine Reaktion erfolgte zunächst nicht.“ Mit Schreiben vom 14. Juli 2022 habe Keppeler seine Amtskollegen an seinen Vorschlag erinnert und um Rückmeldung gebeten. Am 15. August 2022 sei eine ablehnende Antwort eingegangen, unterzeichnet vom Ersten Beigeordneten der Stadt Bergheim, Wolfgang Berger.

Gespräch beim Regierungspräsidenten

Auch die Bezirksregierung hatte sich in das Verfahren eingeschaltet. An dem Gespräch, zu dem Regierungspräsident Thomas Wilk eingeladen habe, hätten unter anderem Bürgermeister Keppeler und die Verwaltungsspitze der Stadt Leverkusen mit juristischem Beistand teilgenommen.

Für die Stadt Bergheim seien der Leiter Rechtsabteilung Oliver Reckien und der in dieser Sache für die Stadt tätige Rechtsanwalt dabei gewesen, war im Bergheimer Rathaus zu erfahren. Für Mießeler ändern die vorgebrachten Argumente nichts daran, dass er sich ein persönliches Gespräch auf Bürgermeisterebene gewünscht hätte.

Er hält an seiner Aussage fest, dass es keine Gespräche zu dem Thema, insbesondere aber zu der Absicht der Stadt Pulheim, die Genehmigung überhaupt auszusprechen, gegeben habe. Das Mediationsverfahren mit einem externen Mediator habe sich „ausschließlich auf das Bauleitplanverfahren bezogen“, sagte Mießeler.

Die Stadt Pulheim hat die Baulast gelöscht.
Volker Mießeler, Bürgermeister der Stadt Bergheim

Der Vorschlag sei allerdings zu spät gekommen. Zu dem Zeitpunkt hätten bereits Beschlüsse der Stadträte Bergheim und Leverkusen vorgelegen. Darin bekräftigten die Politiker, dass sie den Bebauungsplan und die Erweiterung ablehnen, da es einen rechtsgültigen Vergleich und die Baulast gebe.

„Die Stadt Pulheim hat sie zugunsten von Bergheim und Leverkusen in ihrem Baulastenverzeichnis geführt.“ Damit war gewährleistet, dass die 30 000 Quadratmeter große Verkaufsfläche nicht erweitert werden darf. „Doch die Stadt Pulheim hat die Baulast gelöscht. Ein Recht so einfach zu löschen, ohne die Begünstigten zu informieren, ist absurd“, findet Mießeler.

Bei dem Gespräch mit dem Regierungspräsidenten sei die Absicht, eine Genehmigung nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches zu erteilen, gar nicht ausgesprochen worden. „Es geht jetzt darum, dass man der Firma Segmüller eine Genehmigung erteilt hat, obwohl das Bauleitplanverfahren noch nicht beendet ist und der Vergleich nach wie vor als rechtsgültig anzusehen ist und er der Genehmigung entgegen spricht.“

Die von der Stadt Bergheim angekündigte Klage gegen die Baugenehmigung werde vorbereitet. Bis zum 6. Oktober muss sie beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden. Außerdem will die Stadt auf Wiederherstellung des Vergleichs und der Baulast klagen.