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Größere VerkaufsflächeDas sind die Pläne für die Segmüller-Filiale in Pulheim

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Die Segmüller-Filiale war deutlich größer geplant.

Pulheim – In Kürze haben Bürger, Behörden und Institutionen die Chance, Anregungen und Bedenken zu den Plänen der Stadt für die Segmüller-Filiale vorzubringen.

Bekanntlich soll das Einrichtungshaus im Gewerbegebiet Zum Schwefelberg größer werden. Die „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ ist im Baugesetzbuch vorgeschrieben. Einen Termin gibt die Stadtverwaltung noch bekannt.

Ziel ist, die Verkaufsfläche von 30.000 auf maximal 38.000 Quadratmeter zu erweitern. Dafür müssen der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan (BP Nr. 161 Pulheim) aufgestellt werden.

Die Fläche für zentrenrelevante Sortimente, also für Artikel, die auch in der Innenstadt zu haben sind, wie Haushaltswaren, Bilder und Bilderrahmen, Heimtextilien, und Aktionswaren, soll bei 1500 Quadratmetern bleiben.

Stadt Bergheim lehnt Pulheimer Pläne ab

Gleich nach Bekanntwerden der Pläne hatte die Stadt Bergheim erklärt, sie werde einer Änderung nicht zustimmen. Im März hatte der Planungsausschuss der Stadt Bergheim eine Stellungnahme verabschiedet.

Darin heißt es auch, die Erweiterung habe eine „Strahlwirkung auf die Einzelhandelsentwicklung des gesamten Umlands“. Damit dürfte unter anderem das Möbelhaus Porta in Bergheim-Zieverich gemeint sein.

Die Stadt Bergheim beruft sich auf einen gerichtlichen Vergleich von 2017. Damals hatten sich die Städte Bergheim, Leverkusen und Pulheim darauf verständigt, dass die Verkaufsfläche auf 30 000 Quadratmeter inklusive 1500 Quadratmeter für zentrenrelevante Sortimente beschränkt bleibt.

Segmüller-Filiale war deutlich größer geplant

Vor dem Vergleich hatte es mehrere Gerichtsverhandlungen gegeben, da das Einrichtungshaus ursprünglich deutlich größer sein sollte. Geplant waren 45 000 und 2500 Quadratmeter.

Die Stadt Pulheim betont, dass nur Bergheim und Leverkusen und das Möbelhaus Segmüller sich auf die Begrenzung verständigt hätten. Sie beabsichtige, „auf eine Änderung des Regionalplanes hinzuwirken und in Ausübung ihrer Planungshoheit daraus eine Bauleitplanung abzuleiten“.

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Sie folge bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, die nach Einschätzung der Verwaltung eine öffentlich-rechtliche Einschränkung auf 30.000 Quadratmeter nicht zuließen.