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2. VerhandlungstagErste Aussage im Prozess um getöteten Pulheimer Rentner

Lesezeit 3 Minuten
Das Bild zeigt, wie ein junger Mann in den Gerichtssaal geführt wird.

Einer der Angeklagten wurde von einem Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt.

21 Jahre alter Angeklagter will selbst nicht im Haus des Opfers gewesen sein.

Im Prozess um einen brutalen Überfall, bei dem im September des vergangenen Jahres ein 85-Jähriger in seinem Haus in Pulheim getötet wurde, hat einer der beiden Angeklagten (20 und 21) am Dienstag eine Einlassung abgegeben. Demnach war der 21-Jährige an dem Raub beteiligt. Allerdings sei er nicht im Haus des Opfers gewesen und habe auch keine Hand an ihn gelegt. Vielmehr habe er das Auto aus Osnabrück nach Pulheim gesteuert und dort auch während der Tat gewartet. Das erklärte Verteidigerin Dörthe Clemens im Namen ihres Mandanten.

Den beiden Angeklagten wird in dem Prozess Mord und versuchter Raub mit Todesfolge vorgeworfen. Sie sollen mit weiteren Mittätern am 7. September 2023 früh am Morgen bei dem 85-Jährigen geklingelt und ihm nach dem Öffnen der Tür gleich mit massiven Faustschlägen ins Gesicht in die Wohnung zurückgedrängt haben. Bei dem Überfall wurde dem Opfer die Nase gebrochen. Anschließend durchsuchten die Täter das Haus nach Geld und anderen Wertgegenständen. Im Keller fanden sie einen in eine Wand eingebauten Tresor, den sie erfolglos mit Hammer und Schraubendreher zu öffnen versuchten.

Während des Öffnungsversuchs soll der 20-Jährige weiter gewaltsam auf das Opfer eingewirkt haben, unter anderem mit Schlägen gegen den Hals des mit einem Panzertape geknebelten Mannes. Wie ein rechtsmedizinischer Sachverständiger am Dienstag aussagte, sei der Pulheimer erstickt. Zum einen, weil er mit gebrochener und stark geschwollener Nase sowie zugeklebtem Mund nicht atmen konnte, zum anderen, weil es wegen des Drucks auf die Halsweichteile des Mannes zu einer Blutstauung gekommen sei, wodurch der Hirnkreislauf unterbrochen worden sei.

Einer der Angeklagten soll einen Tipp bekommen haben

Laut der weiteren Einlassung des 21-Jährigen habe einer der Mittäter zuvor einen Tipp bekommen, dass in dem Haus des 85-Jährigen Bargeld und weitere wertvollen Gegenstände zu holen seien. Wer der Tippgeber gewesen sei, das wisse er nicht, ließ der 21-Jährige seine Verteidigerin erklären. Geplant gewesen sei, dass einer der Täter nicht maskiert vorausgehe, ein weißes Hemd trage und beim Opfer klingele. So habe der Eindruck erweckt werden sollen, dass es sich um einen Mitarbeiter eines Netzanbieters oder ähnliches handle.

Weiter erklärte Clemens im Namen ihres Mandanten: „Bei der Tat habe ich nicht damit gerechnet, dass der alte Mann verletzt wird oder gar zu Tode kommen würde.“ Der 21-Jährige bat die beiden Söhne des Opfers, die in dem Prozess als Nebenkläger auftreten, am Dienstag aber nicht zugegen waren, um Entschuldigung. Ihm sei aber auch klar, dass er nicht erwarten könne, dass man ihm verzeihe.

Während der 21-Jährige seine Tatbeteiligung nun also auch vor Gericht einräumte – bereits im Ermittlungsverfahren hatte er sich hierzu bekannt –, schweigt der 20 Jahre Mitangeklagte bislang zu den Vorwürfen. Ein 35 Jahre alter Polizeibeamter von der Spurensicherung, der ebenfalls als Zeuge aussagte, berichtete dem Gericht von mehreren sichergestellten DNA-Spuren sowie einem Fingerabdruck des 20-Jährigen an der Kellertreppe. Der Prozess wird fortgesetzt.