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BürgerantragParkkonzept für Pulheim steht auf der Kippe

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Blick auf einen Parkplatz.

Die Stadt sieht keine Möglichkeit, unter dem ehemaligen Schotterparkplatz in einer Tiefgarage anzulegen.

Würde unter dem Schotterparkplatz eine Tiefgarage gebaut, könnte dort in der Bauzeit nicht geparkt werden, argumentiert die Verwaltung.

Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Doch nach dem Votum des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr ist davon auszugehen, dass auch der Haupt- und Finanzausschuss das in einem Bürgerantrag geforderte Parkkonzept mehrheitlich ablehnen wird. Er tagt am Dienstag, 19. November, ab 18 Uhr.

In ihrem Bürgerantrag nach Paragraf 24 der Gemeindeordnung NRW hatten sie gefordert, dass die Stadt im Abteiort öffentliche Parkplätze in ausreichender Zahl bereitstellt. Daher solle die Stadt das Parkraumkonzept aus dem Jahr 2004 wieder aufnehmen und die 3,1 Millionen Euro zur Verfügung stellen, die dafür bis 2024/2025 im städtischen Haushalt reserviert waren.

Pulheim: Keine Parkplätze in der Bauzeit

Das Konzept sah vor, dass 70 Stellplätze in einer zweiten Parkebene unter dem geplanten Abtei-Quartier entstehen. Da der Bau einer Tiefgarage mit zwei Ebenen aufgrund der Topografie aufwendig und nicht wirtschaftlich gewesen wäre, hat die Investorin die Pläne inzwischen ad acta gelegt. Stattdessen hatten die Antragstellerin angeregt, die 70 Stellplätze unter dem ehemaligen Schotterparkplatz anzulegen.

Das wäre aus ihrer Sicht möglich, da die Gold-Kraemer-Stiftung beim Bau der Tiefgaragen-Zufahrt bereits einen Abzweig zu dieser noch zu bauenden Tiefgarage unter dem angrenzenden städtischen Grundstück hatte anlegen lassen. Die Stadtverwaltung schließt dies allerdings aus. Ihr Argument: Sollten unter dem ehemaligen Schotterparkplatz Stellplätze gebaut werden, könnte während der Bauzeit auf der Fläche nicht geparkt werden.

Die Fachleute im Rathaus gehen davon aus, dass die Bauarbeiten mindestens ein Jahr dauern würden. Auch das ehemalige Kinogelände, das die Bürgerinnen und Bürger als denkbare Option in ihrem Antrag erwähnt hatten, kommt laut Stadtverwaltung nicht infrage. Es sei nicht möglich, dort eine größere Anzahl an Stellplätzen anzulegen, „da das Grundstück über keine geeignete Zufahrt zur Ehrenfriedstraße verfügt und unzumutbare Lärmbelästigungen für die Anlieger zu erwarten wären“.

Außerdem könnten die gewünschten Parkplätze nicht wirtschaftlich realisiert werden. Da es laut Verwaltung derzeit keine Flächen gibt, auf denen Stellplätze angelegt werden könnten, können die 3,1 Millionen Euro auch nicht wie von den Brauweilern gefordert in den städtischen Haushalt eingestellt werden.