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FußgängerzoneNeue Regelung verwirrt und verärgert die Bürger - Pulheim verteilt Knöllchen

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Links eine Straße, rechts Schilder, die auf die Fußgängerzone hinweisen.

Ein Stück Fußgängerzone, das für Verwirrung sorgt.

Der BVP fordert die Stadt auf, die Fußgängerzone aufzuheben und die Flächen am ehemaligen Schotterparkplatz als Parkflächen freizugeben.

Die neue Regelung verwirrt und verärgert viele Brauweilerinnen und Brauweiler. Bekanntlich hat die Stadt im April den Verbindungsweg zwischen der Kaiser-Otto-Straße und dem Guidelplatz zur Fußgängerzone gemacht. Autos, Motorräder und Mofas dürfen seither nicht mehr auf den ehemaligen Parkflächen am Rande des ehemaligen Schotterparkplatzes abgestellt werden.

Rettungsfahrzeuge können den Verbindungsweg weiterhin befahren, für Lieferfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht ist er zwischen 6 und 9.30 Uhr frei. Die Stadt hatte zur Begründung erklärt, der Guidelplatz solle weiter aufgewertet werden. Außerdem sei die neue Regelung Teil der schon im Jahr 2011 vom Stadtrat beschlossenen Plänen zur Umgestaltung des Areals gegenüber der Abtei.

Pulheim: Unzureichende Beschilderung

Der Bürgerverein Pulheim hält nicht viel von der neuen Regelung. Der BVP fordert die Stadtverwaltung auf, die Fußgängerzone aufzuheben und die Flächen wieder als Parkplätze auszuweisen, heißt es in dem Antrag der Fraktion für die Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr am 25. September.

Außerdem soll die Stadtverwaltung prüfen, ob die verhängten Bußgelder „aufgrund der unzureichenden Beschilderung“ rechtmäßig sind und im Zweifelsfall erstattet werden müssen. „Uns haben viele Beschwerden erreicht, die darauf hinweisen, dass die Beschilderung der neuen Fußgängerzone, insbesondere vom ehemaligen Schotterparkplatz aus, unzureichend ist“, wird Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch in der Mitteilung zitiert.

Stadt Pulheim verteilt Knöllchen

Dies habe dazu geführt, dass viele Autofahrer, die die neue Situation nicht hätten erkennen können, ein Knöllchen bekommen hätten. Die neu ausgewiesene Fußgängerzone ist aus Sicht des BVP keine Bereicherung. Die Flächen dienten lediglich als Durchgang zum Guidelplatz, zum Verweilen würden sie nicht einladen.

Das sieht die Stadtverwaltung offenbar anders. In ihrer Antwort auf eine entsprechende Anfrage des BVP zu der neuen Regelung, die der Redaktion vorliegt, hatte die Verwaltung dies geschrieben: „Der Guidelplatz und die von ihm zur Kaiser-Otto-Straße führenden Erschließungs- und Platzflächen sollen als Aufenthalts- und Flanierbereiche dienen, der Fußgänger weitestgehend ungestört von Pkw im ‚neuen‘ Brauweiler Ortszentrum bummeln und sitzen können.“

Die Zweckbestimmung Fußgängerbereich schließe auch Freiheit von ruhendem Verkehr ein. „Die Platzflächen sollen attraktiv gestaltete Aufenthaltsbereiche und keine von Autoblech zugestellte Parkplätze sein…“ Dazu Birgit Liste-Partsch: „Auch wenn die Verwaltung glaubt, dass die neue Fußgängerzone zum Verweilen und Flanieren einlädt, schlägt der BVP vor, dass die Brauweilerinnen und Brauweiler bis zu einer endgültigen Parkraumlösung weiterhin ihre Autos auf dieser attraktiven Fläche abstellen können.“