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Sicher zum SportunterrichtStadt Pulheim reißt leerstehendes Haus ab

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Das leerstehende Haus an der Bachstraße wird abgerissen.

Pulheim – Der Weg von der Barbaraschule zur Turnhalle an der Steinstraße soll für die Kinder kürzer, vor allem aber sicherer werden. Um diesen Vorschlag aus dem Abschlussbericht des Fußverkehrschecks Nordrhein-Westfalen 2020 umzusetzen, lässt die Stadtverwaltung ein Haus an der Bachstraße abreißen.

Das Gebäude mit der Hausnummer 12 steht seit Längerem leer, die Stadt hat es vor einiger Zeit gekauft. Die Abrissarbeiten haben begonnen. Daher ist die Bachstraße seit einigen Tagen halbseitig gesperrt. Läuft alles glatt, ist das Gebäude bis Freitag, 12. August, komplett abgetragen.

Auf direktem Weg in den Pulheimer Stadtgarten

Der Abbruch des Hauses ermöglicht es der Stadt, einen Zugang zum Stadtgarten zu schaffen. Von dort führt schon jetzt ein Weg vorbei am Caritas-Seniorenzentrum, über die Steinstraße bis zur Turnhalle.

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Die direkte Verbindung von der Barbaraschule zur Steinstraße ist ein Ergebnis des Fußverkehrschecks.

Der Weg zur Sporthalle wäre nicht nur kürzer, sondern auch sicherer. Ob entlang des Weges Parkflächen für Fahrräder angelegt werden können, will die Stadtverwaltung prüfen.

Da die Barbaraschule die „Nahmobilität“ sehr aktiv fördere, was sich an den vielen Rollern zeige, die dort täglich abgestellt würden, so das Planungsbüro Via in seinem Abschlussbericht, will die Stadt prüfen, ob es weitere Flächen gibt, auf denen sie abgestellt werden können.

Bei einem Rundgang durch die Innenstadt hatten Bürgerinnen und Bürger, die Schülerinnen und Schüler sowie die Experten des Kölner Planungsbüros Via weitere Vorschläge erarbeitet mit dem Ziel, den Weg zur Barbaraschule an der Bachstraße sicherer zu machen.

Kinder sind massiv gefährdet

Sie hatten festgestellt, dass die Kinder massiv durch die Elterntaxis, also geparkte oder rangierende Autos, gefährdet sind. Den im Abschlussbericht formulierten Vorschlag der Fachleute, Haltestellen für die Eltern einzurichten, will die Stadtverwaltung ebenfalls aufgreifen.

Initiative des Landes

37 Kommunen hatten sich um den Fußverkehrscheck NRW 2020 beworben. Zwölf Städte und Gemeinden bekamen den Zuschlag. Eine davon war Pulheim. Zentrales Element waren Rundgänge durch die Innenstadt. Im Fokus standen die Interessen von Kindern und Jugendlichen, von Seniorinnen und Senioren und Bürgern, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Experten des Zukunftsnetzes Mobilität NRW, des landesweiten Unterstützungsnetzwerks für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, und des Kölner Planungsbüros Via hatten die Stadt begleitet. Ob sie die Vorschläge umsetzen, bleibt Kommunen überlassen. Falls erwünscht, gibt das Netzwerk Tipps, ob und wo es Fördermittel gibt. Die Kosten für den Fußverkehrs-Check trägt das Ministerium für Verkehr des Landes NRW. Durch die Pandemie hatte sich das Projekt verzögert.

Gemeint sind Halteplätze, an denen Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, aussteigen können, ohne sich oder andere zu gefährden. An diesen Kurzzeit-Haltestellen ist es verboten, das Auto zu parken.

Im Abschlussbericht heißt es dazu: „Sie befinden sich meist in einer Entfernung von circa 250 Metern zur Schule, damit die Kinder Gelegenheit bekommen, auf einem Teil des Schulweges auch eigenständig unterwegs zu sein.“

Die Stadtverwaltung wird auch den Vorschlag prüfen, die Bachstraße in eine „Schulstraße“ zu verwandeln. Das würde bedeuten, dass die Straßen im Umfeld der Schule für eine kurze Zeit – jeweils etwa 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss – für Autos gesperrt sind. Nur wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, darf sich dort aufhalten. Außerdem plant die Stadt eine Erprobungsphase.

Der Vorschlag der Fachleute, auf der Bachstraße vor dem künftigen Zugang in den Stadtgarten einen Fußgängerüberweg anzulegen, kommt für die Verwaltung nicht in Betracht. Ihre Begründung: Die Bachstraße sei eine Tempo-30-Zone.

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Die Stadtverwaltung will die genannten Vorschläge kurzfristig bis Ende 2023 umsetzen. 27 Vorschläge stehen auf der Liste. Sie sollen „gemäß Priorisierung“ kurzfristig bis Ende 2023 oder 2025, mittelfristig bis Ende 2027 und langfristig bis Ende 2030 realisiert werden.