Anschluss ans GlasfasernetzPulheim sorgt sich um sechsstellige Fördermittel
Pulheim – Nun ist guter Rat teuer. Ergreift die Stadt die Initiative und verzichtet auf Zuschüsse? Oder wartet sie ab und riskiert, dass Pulheims Schulen möglicherweise erst 2024 ans Glasfasernetz angeschlossen werden?
Was einige Politiker im Schulausschuss „lachhaft“ fanden, weil sie wollen, dass der Breitbandausbau „zügiger“ kommt, sei eine sehr ernst gemeinte „Auskunft“, die der Breitbandbeauftragte des Rhein-Erft-Kreises der Stadt gegeben habe, so der Beigeordnete Jens Batist.
Der Hinweis, dass der Breitbandausbau erst 2024 wahr werden könnte, treibt die Verwaltung offenbar um. Sie möchte weder auf „wohl sechsstellige Fördermittel“ verzichten, noch „wieder bei Null anfangen“, so Batist. Schließlich sind zwei Jahre vergangen, in denen die Stadt „in Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis (REK) daran gearbeitet hat, für die Schulen eine Glasfaseranbindung zu schaffen“, wie es im Sachstandsbericht „Digitalisierung Schulen“ der Verwaltung heißt. 2018 habe in Kooperation mit sieben Kommunen aus dem REK ein Markterkundungsverfahren stattgefunden, das wiederum Voraussetzung für die Gigabit-Förderung „Sonderaufruf Schulen“ des Landes beziehungsweise des Bundes ist.
Nur noch drei Kommunen sind in der Kooperation
Inzwischen sind von den einst sieben Kommunen nur noch Elsdorf, Frechen und Pulheim in der Kooperation. Sie müssten die Personalkosten, die der Kreisverwaltung für die Abwicklung und die Koordination des Ausschreibungsverfahrens und die Bauaufsicht entstehen, übernehmen. Wie hoch die Kosten sind, werde derzeit berechnet.
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Hält die Stadt an dem „geförderten Ausbau“ fest, muss sie den unterschriebenen Kooperationsvertrag bis Oktober einreichen. Sie lässt nun prüfen, unter welchen Voraussetzungen sich ein schnellerer Glasfaser- beziehungsweise Breitbandausbau bewerkstelligen ließe. Um Fördermittel des Landes oder des Bundes für den Ausbau inklusive Betriebskosten für 48 Monate zu beantragen, benötige sie ein gültiges Markterkundungsverfahren.
Das aus dem Jahr 2018 sei nicht mehr gültig. Ein solches auszuschreiben und zu beauftragen, würde lange dauern und wäre teuer, „wodurch sich das Verfahren voraussichtlich ebenfalls über Jahre hinziehen würde“. Die Verwaltung stimme sich derzeit mit der Vergabestelle ab. „Ich hoffe, dass ich am 22. September im Haupt- und Finanzausschuss Näheres dazu sagen kann“, so Batist.