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Waffen im Darknet verkauftPulheimer widerruft Geständnis und beschuldigt Ex-Frau

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Verteidiger Martin Bücher und der Pulheimer in Bergheim (Archivbild)

Pulheim – Es scheint, als greife der 33 Jahre alte Pulheimer Volljurist nach dem letzten Strohhalm, um seine Zulassung als Rechtsanwalt und vor allem seine Freiheit zu behalten. Ursprünglich hatte das Amtsgericht Bergheim den Familienvater wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Grundlage dafür war ein umfassendes Geständnis. Dieses widerrief er nun aber in der nächsten Instanz, er belastete stattdessen seine geschiedene Ehefrau.

Der Pulheimer, der Jäger ist und eine Waffenbesitzkarte vorweisen kann, soll laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft im Darknet, einer verschlüsselten Variante des Internets, Waffen und Munition verkauft haben. Etwa Karabiner-Gewehre für 1000 Euro das Stück oder Pumpguns für 4000 Euro, dazu passende Munition. „Ich hatte den Blick für das reale Leben verloren, mich für das Leben in der virtuellen kriminellen Welt entschieden“, hatte er beim ersten Prozess über seinen Verteidiger Martin Bücher erklärt. Er sei in einer Krise gewesen.

Geständnis zurückgezogen

Das Geständnis zog der Angeklagte zum Auftakt der Berufungsverhandlung zurück. Seine damalige Ehefrau sei die eigentliche Täterin, sie habe den Handel im Darknet betrieben. Er habe nur alles auf sich genommen, um seine Familie zu schützen. Während der Anwalt kurzzeitig in Untersuchungshaft kam, blieben die Kinder so bei der Mutter. Das Jugendamt habe gedroht, die Kinder in Obhut zu nehmen. Das habe er abwenden wollen.

Aus der Luft gegriffen erscheinen die Vorwürfe indes nicht. Ein Zollfahnder berichtete am Dienstag im Landgericht, dem Waffenhändler, der im Darknet unter dem Pseudonym „Mike Bravo“ agierte, eine Falle gestellt zu haben. So seien diverse Scheinkäufe getätigt worden. Die Ermittler verfolgten die versendeten Pakete zurück. Eines wurde bei einer Postfiliale in Rommerskirchen abgegeben – und zwar von der Ehefrau des Angeklagten, wie es Überwachungsbilder zeigen. Bei einer Razzia mit SEK-Beteiligung hatten die Fahnder im Haus der Familie diverse Waffen und Munition sichergestellt. Der Angeklagte stellt sich nun auf den Standpunkt, dass auch seine Ehefrau Zugriff auf den Rechner hatte, über den der Handel betrieben wurde. Laut Verteidiger Bücher gebe es keinen Beweis dafür, dass sein Mandant der Täter sei. Grundlage für die Verurteilung sei das Geständnis gewesen, das nun nicht mehr gelte.

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Der Berufungsprozess ist auf mehrere Verhandlungstage angesetzt. Der Richter muss den Fall neu bewerten und auf die aktuellen Angaben des Angeklagten hin, der Freispruch erreichen will, überprüfen. Bis zu einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung darf er als Anwalt tätig sein.