Joachim Lorenz soll als Mitglied der „Freien Bürger“ Zuschüsse zur politischen Arbeit privat verwendet haben.
ProzessBergheimer Kreistagsabgeordneter soll Geld veruntreut haben
Dem parteilosen Bergheimer Joachim Lorenz, der für die AfD im Kreistag und im Bergheimer Stadtrat sitzt, wird Untreue vorgeworfen. Lorenz soll in seiner Zeit in der Gruppe Freie Bürger, die er im Kreistag mit dem Pulheimer Franz Pesch gebildet hat, Geld des Kreises für die Sach- und Personalkosten der Gruppe privat verwendet haben.
So soll Lorenz von einem Konto, das er gemeinsam mit Pesch führte, per EC-Karte unter anderem in einem Hotel in Domburg in den Niederlanden, in einem Angelsportgeschäft, in einem Kino in Hürth oder auch im Michael-Schumacher-Kartcenter in Kerpen bezahlt haben. Und bei einem Juwelier in Hürth soll Lorenz 900 Euro ausgegeben haben.
Anzeige bei der Polizei
Zur Anzeige gebracht wurde das nach eigenen Angaben von Franz Pesch, dem damaligen Gruppenvorsitzenden, aber auch von der Kreisverwaltung, die Zweifel an der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel hatte. „Wir haben den Vorgang über die Polizei an die Staatsanwaltschaft übergeben“, sagt Kreissprecher Thomas Schweinsburg auf Anfrage.
Lorenz selbst, der die Gruppe „Freie Bürger“ mit Pesch von Mitte bis Ende des Jahres 2022 gebildet hatte, bestreitet die Vorwürfe. „Das ist Quatsch und von Herrn Pesch frei erfunden“, sagt der Bergheimer im Gespräch mit unserer Redaktion. Die betreffenden Abbuchungen seien von einem privaten Konto erfolgt. Pesch wolle sich lediglich rächen, weil er, Lorenz, die Gruppe „Freie Bürger“ verlassen habe.
Lorenz verweist auf ein noch laufendes Verfahren. Das ist dem Vernehmen nach mittlerweile beim Landgericht angekommen, nachdem das Amtsgericht Lorenz wegen Untreue verurteilt haben soll. Da Lorenz Berufung eingelegt haben soll, ist das Landgericht nun die zweite Instanz. Das Landgericht Köln konnte sich gestern nicht äußern, da die zuständige Richterin in Urlaub ist.
Wie Pesch auf Anfrage mitteilt, habe er die Unregelmäßigkeiten auf dem Konto entdeckt, als er jemanden für die Gruppe „Freie Bürger“ habe einstellen wollen. „Die Beweise waren so eindeutig, dass man es nicht missverstehen kann“, sagt Pesch. Er habe sofort alles noch verfügbare Geld abgehoben, den Vorgang beim Kreis und der Polizei angezeigt und das Geld zwei Wochen später zurück an den Kreis überwiesen.
Kein Nachweis für mehr als 10.000 Euro an Zuwendungen
Von den ursprünglich 44.000 Euro Jahresbudget der Gruppe „Freie Bürger“ könne für mehr als 10.000 Euro die Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen werden. Fristen für die Rückzahlung des Geldes habe Lorenz verstreichen lassen, behauptet Pesch. Und der Kreis will es nicht bei einer Anzeige bewenden lassen. „Der Rhein-Erft-Kreis wird unsachgemäß verwendete Mittel per Rückforderungsbescheid zurückfordern“, sagt Schweinsburg.
Pesch und Lorenz waren zunächst als Fraktionsmitglieder der AfD in die Wahlperiode gestartet, hatten die Fraktion jedoch 2022 gemeinsam verlassen und so gesprengt. Ohne Fraktionsstatus konnten die verbliebenen Mitglieder Marita Schneider-Krieger und Sascha Hümmer keine Anträge mehr stellen, zudem verloren sie einen Teil der finanziellen Zuwendungen.
Nachweise nur bei begründeten Zweifeln
Lorenz wendete sich vor gut zwei Monaten aber wieder der AfD zu und ermöglichte der Partei so die Rückkehr zum Fraktionsstatus sowohl im Kreistag, wo dafür drei Mitglieder mindestens benötigt werden, als auch im Bergheimer Stadtrat. Hier genügen zwei Mitglieder, um eine Fraktion zu bilden.
Fraktionen (und auch Gruppen) in Kreistagen oder Stadträten erhalten per Erlass des NRW-Innenministeriums Zuwendungen, um damit etwa Personal-, Büro- und Reisekosten oder auch Fachliteratur, Öffentlichkeitsarbeit oder Fortbildungen zu bezahlen.
Die Ausgaben müssen dabei nicht einzeln nachgewiesen werden, es genügt die Angabe einer Gesamtposition – und die Versicherung des Fraktionsvorsitzenden, dass das Geld „bestimmungsgemäß“ verwendet wurde. Einzelne Belege müssen allenfalls dann der Verwaltung vorgelegt werden, wenn „begründete Zweifel an der gesetzmäßigen Verwendung der Haushaltsmittel“ bestehen.