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Rhein-Erft-KreisAnfragen zum Führerschein-Umtausch überlasten Verwaltung

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dpa Führerschein Symbol

Symbolbild

Rhein-Erft-Kreis – Die Kreisverwaltung weist daraufhin, dass die Bürgerinnen und Bürger sich an den geltenden Fristen orientieren sollen, wenn sie ihren Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein umtauschen möchten. Es reiche aus, den Antrag erst rund drei Monate vor dem Ablauf der Umtauschfrist zu stellen. Die Führerscheinstelle des Kreises sei nämlich mit Umtauschanträgen derzeit stark belastet.

Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ausgetauscht werden, schreibt das Bundesverkehrsministerium. Egal, ob man derzeit einen Papier- oder Kartenführerschein besitzt.

Rhein-Erft: Dieser Bürger müssen ihren Führerschein bis Januar umtauschen

Für den Umtausch braucht man einen Antrag, der online zu finden ist, seinen Personalausweis, ein biometrisches Passbild und den aktuellen Führerschein. Der Umtausch kostet 24,30 Euro, dazu kommt ein Euro für die Meldung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister. Wer den Führerschein nach Hause geschickt bekommen will, muss für den Versand noch einmal 5,09 Euro und für die vorläufige Fahrerlaubnis zehn Euro zahlen. Die Anträge können auch bei den jeweiligen Stadtverwaltungen gestellt werden.

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Menschen, die in den Jahren 1953 bis 1957 geboren sind und deren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht haben. Ein Jahr länger Zeit haben Menschen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden. Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, hängt das Umtauschdatum vom Jahr der Ausstellung des Führerscheins ab, nicht vom Geburtsjahr. Alle Umtauschfristen sind ebenfalls auf der Seite des Rhein-Erft-Kreises zu finden.