Völlig unerwartet sahen sich LKW-Fahrer aus Wesseling einem Mann gegenüber, der einen von ihnen mit dem Messer attackierte. Nun ordnete das Landgericht die Unterbringung des Täters an.
Angriff auf LKW-FahrerMesserstecher aus Wesseling muss in die Psychiatrie
„Er hatte ein Gesicht, wie ich es noch nie gesehen habe. Er wirkte einfach blockiert, zuckte nicht mal mit den Augen“, hatte ein 27-Jähriger beschrieben, als er schilderte, wie ihn am 6. Mai 2022 nachts ein Fremder mit einem Messer angriff. Die Attacke hatte sich in einer Wesselinger Halle zugetragen, in der Lastwagen be- und entladen werden.
Paranoide Schizophrenie als mögliche Ursache
Der Fall hatte zu einem Verfahren vor dem Kölner Landgericht geführt. Dort wurde nun entschieden, dass der Täter in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Er ist 25 Jahre alt und war zur Tatzeit schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft war von einer paranoiden Schizophrenie und Drogenkonsum ausgegangen.
Prüfung im Jahresrhythmus
Aufgrund der Schuldunfähigkeit ist die Entscheidung des Gerichtes kein Urteil, sondern ein Beschluss. Anders als eine Haftstrafe ist die Unterbringung nicht zeitlich befristet. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass der junge Mann dauerhaft in der Psychiatrie bleibt: Dem Gericht zufolge prüft im Falle einer Unterbringung jährlich eine Strafvollstreckungskammer, ob ein weiterer Verbleib in der Unterbringung noch erforderlich ist.
Der Mann war in der Tatnacht unvermittelt mit einem Messer bewaffnet in der Halle aufgetaucht. Der 27-Jährige hatte, wie er vor Gericht geschildert hatte, vergeblich versucht, mit ihm zu reden. Auch seine Versuche, die Messerstiche abzuwehren, scheiterten: Der Beschuldigte verletzte ihn am Rücken und an der Hand. Diese sei bis heute beeinträchtigt und er könne deswegen seinem Beruf derzeit nicht nachgehen, hatte der LKW-Fahrer geschildert.