Mehr Schutz für BäumeStadt Wesseling verschärft ihre Satzung
Wesseling – Die Stadt hat ihre Baumschutzsatzung verschärft und mehr Bäume unter Schutz gestellt. Grund dafür ist, dass in letzter Zeit viele Baumfällungen nötig waren, teilte die Stadtverwaltung mit. Ersatzpflanzungen mit jungen Bäumen und schlanker Krone und damit wenig Biomasse würden einen ausgewachsenen Baum allerdings erst nach 60 bis 100 Jahren wirklich ersetzen.
Der Rat beschloss daher in seiner jüngsten Sitzung, die Standards für Ersatzpflanzungen neu zu definieren. Die neue Baumschutzsatzung ist seit dem 26. Februar in Kraft. Das Amt für Umwelt, Klimaschutz und Grünflächen hat dafür entschieden, dass Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern geschützt werden, nicht erst ab einem Umfang von 100 Zentimetern, wie es vorher galt.
Das bedeutet, dass für die Fällung von Bäumen ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern eine Genehmigung der Verwaltung nötig ist. Außerdem sind Nadelbäume ab einem Umfang von mehr als 100 Zentimetern und Obstbäume ab einem Stammumfang von mehr als 40 Zentimetern auf diese Weise geschützt. Zuvor waren Obst- und Nadelbäume nicht in der Satzung enthalten.
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„Mit jedem erhaltenen Baum verbessert sich das Mikroklima in unserer Stadt“, sagt der erste Beigeordnete Gunnar Ohrndorf. „Deshalb ist der Erhalt der Bäume natürlich die beste Option. Wenn eine Fällung aber nicht verhindert werden kann, muss die Ersatzpflanzung einem Ausgleich näherkommen als das bisher der Fall war.“
Aus diesem Grund wurde ebenfalls die Ausgleichspflicht in der neuen Satzung verschärft. Für gefällte Bäume muss ab sofort mehr Ausgleich zum Beispiel durch Ersatzpflanzungen erfolgen. Je älter ein gefällter Baum ist, desto mehr Ersatz muss demnach her. Ein Laubbaum mit einem Stammumfang bis zu 350 Zentimetern musste zuvor durch drei Bäume ersetzt werden. Nun muss bereits ab einem Umfang von 241 bis 280 Zentimetern ein Ersatz von fünf Bäumen geschaffen werden (at)