Versuchter Raub in WesselingAngeklagter schickte Tochter aus dem Gefängnis Geld
Köln/Wesseling – Als „freundlich, gefasst und reflektiert“, beschrieb ein Psychologe am Mittwochmorgen einen der vier Angeklagten im Saal 210 des Kölner Landgerichts. Den Männern wird vorgeworfen, am 4. Dezember vergangenen Jahres einen Raub in Wesseling geplant zu haben. Doch auch am dritten Prozesstag schwiegen sie zu den Vorwürfen.
Der Psychologe kennt einen der Angeklagten bereits aus dem Jahr 2015. Damals hatte er von einem Gericht in Bochum den Auftrag bekommen, zu beurteilen, ob der Mann vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden könne. Mit Unterbrechungen soll der heute 56-Jährige bereits vor fünf Jahren mehr als 20 Jahre hinter Gittern verbracht haben. „Ich glaube, er hatte eine Bank oder einen Supermarkt ausgeraubt“, erinnert sich der Psychologe.
Prozess am Kölner Landgericht: Angeklagter vernachlässigte Tochter
Ihm sei sonst noch in Erinnerung, dass sich der Häftling reuevoll gezeigt habe. Einen Raub, den er während eines Hafturlaubs begangen habe, soll er als „größte Dummheit“ bezeichnet haben. Er habe entlassen werden wollen, um seine Tochter, die mittlerweile selbst schon ein Kind habe, zu unterstützen, berichtete der Psychologe: „Er betonte immer wieder, dass er sie vernachlässigt habe.“
Das wenige Geld, das er im Gefängnis verdient habe, habe er ihr geschickt. Nach der langen Zeit hinter Gittern sei dem Inhaftierten klar gewesen, dass es außerhalb des Gefängnisses nicht einfach für ihn werden würde. Doch die Prognose des Psychologen fiel zu seinen Gunsten aus: keine Auffälligkeiten.
Wesseling: Männer wurden von der Polizei observiert
Fünf Jahre später nimmt der Angeklagte die Aussagen über seine Vergangenheit ohne Reaktion hin. „Ich habe ihm damals gesagt, dass das wohl seine letzte Chance ist“, sagte der Fachmann. Der Mann sitzt in Köln in Untersuchungshaft. Seine Frau steht ihm bei, war bislang bei jedem Prozesstag im Gericht. In den kommenden Verhandlungen will er selbst über sich und seine Vergangenheit reden.
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Mit den anderen Angeklagten soll sich der 56-Jährige am Tattag mit Sturmmasken, einem Elektroschocker und einer Schreckschusswaffe getroffen haben. Laut Anklage konnte der Raub verhindert werden, da die Beteiligten von der Polizei oberserviert worden waren.