AboAbonnieren

Keine Gefahr für SeniorenUmgestaltung der Flach-Fengler-Straße in Wesseling abgelehnt

Lesezeit 2 Minuten

Das Kopfsteinpflaster am Anfang der Flach-Fengler-Straße soll zu uneben für Rollatoren und Rollstuhlfahrer sein.

Wesseling – Das Pflaster der Flach-Fengler-Straße wird nicht begradigt. Das hat der Ausschuss für Stadtentwicklung- und Umweltschutz in seiner jüngsten Sitzung auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen.

Im April 2019 hatte der Seniorenbeirat eine Unterschriftenliste mit 91 Namen beim Bürgermeister eingereicht. Die Unterzeichner forderten, das Pflaster in Höhe des Geschäfts „Kik“ umzugestalten. Nach Aussage der Einwender handelt es sich um eine „Gefahrenstelle“, die „durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen“ sei. Besonders Menschen, die auf den Rollator oder Rollstuhl angewiesen seien, und gehbehinderte Menschen hätten es an dieser Stelle schwer. Das meinte auch die SPD, die der Petition zustimmte und sich für Baumaßnahmen aussprach, die die Stadt Wesseling etwa 20.000 Euro kosten würde.

Das sagt Gunnar Ohrndorf zur Flach-Fengler-Straße in Wesseling

Baurechtlich sei der Straßenabschnitt allerdings kein Problem, so der Erste Beigeordnete der Stadt, Gunnar Ohrndorf. „Die bauliche Ausführung der Pflastersteine und der Fugen in der Fußgängerzone entsprachen zum Zeitpunkt der Übernahme der Flächen durch die Stadt Wesseling in jeder Hinsicht den zugrunde zu legenden technischen Normen und Richtlinien, zu denen auch die Barrierefreiheit zählt“, heißt es von der Verwaltung in der Vorlage.

Das könnte Sie auch interessieren:

Aus diesem Grund empfahl die Verwaltung, auf einen Umbau zu verzichten. Diesem Vorschlag stimmte die Mehrheit der Ausschussmitglieder zu. Allerdings möchte die CDU, dass auch in den nächsten fünf Jahre überprüft wird, ob sich der Abschnitt zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt.

Auf die Frage von Sascha Jügel (fraktionslos), ob der Verwaltung Unfälle bekannt seien und sie von Menschen wisse, die gestürzt seien, antwortete der Beigeordnete Ohrndorf, er wisse von einer Handgelenksverletzung in den fünf Jahren seit Abschluss der Arbeiten.