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Schülerinitiative1700 Bad Honnefer unterstützen Antrag auf Widerruf der Ehrenbürgerschaft für Hitler

Lesezeit 2 Minuten
Eine Gruppe von Schülern mit Bürgermeister Otto Neuhoff im Ratssaal.

Im Ratssaal nahm Bürgermeister Otto Neuhoff die Unterschriftenlisten entgegen.

Die Schüler des Siebengebirgsgymnasiums haben mehr als 1700 Unterschriften gesammelt. Jetzt ist der Stadtrat am Zuge.

Als Geschichtsschüler der Klasse 10A des Siebengebirgsgymnasiums hatte sie die Recherche zu den Hintergründen der Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Adolf Hitler im März 2024 begonnen. Jetzt endlich war es so weit: Die Schüler konnten Bürgermeister Otto Neuhoff den Antrag auf Widerruf der Ehrenbürgerwürde samt der gesammelten knapp 1700 Unterschriften überreichen.

Gereicht hätten nach Paragraf 25 der NRW-Gemeindeordnung 1363 Unterschriften (fünf Prozent der Bad Honnefer Bürger). Zwar war den Schülern ebenso wie ihrem Lehrer Thomas Rott von vornherein klar, dass die Ehrenbürgerschaft als „höchstpersönliches Recht“ mit dem Tod des so Geehrten erlischt.

Schüler in Bad Honnef scheuten keine Mühen bei Unterschriftensammlung

Aber es war ihnen wichtig, dass – ebenso wie die Erteilung seinerzeit eine bewusste Entscheidung des damaligen Stadtrats war – auch der Widerruf des derzeitigen Stadtrats ein bewusster Akt ist und man sich nicht juristisch hinter einem „passiven“ Erlöschen versteckt. Auch wenn es sich politisch wie juristisch um einen symbolischen Akt handelt, war den Jugendlichen der Stolz anzumerken, mit dem sie an der Sache drangeblieben waren und keine Mühen gescheut hatten, weit mehr als die erforderliche Zahl von Unterschriften zu erhalten.

Stadtarchivar Jens Kremb, der die Schüler schon bei der intensiven Recherche tatkräftig unterstützt hatte, war bei der Übergabe ebenfalls anwesend. Er präsentierte die Originaldokumente von 1933 wie auch den seinerzeit nicht behandelten Antrag der „Wählergemeinschaft der Grünen“ im Stadtrat auf Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Hitlers von 1983.

Bürgermeister Otto Neuhoff bedankte sich bei den Schülern für die immense Arbeit, die sie in das Projekt gesteckt hatten und sagte: „So erfahren die Schüler ihre Selbstwirksamkeit und lernen, dass sie sehr wohl etwas in der Politik bewirken können – im Gegensatz zu einer politischen Einstellung, die zu solchen Wahlergebnissen führt wie bei den kürzlich stattgefundenen Landtagswahlen.“

Jetzt ist der Stadtrat am Zuge. In Absatz sieben des die Einwohneranträge regelnden Paragrafen heißt es: „Der Rat stellt unverzüglich fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Er hat unverzüglich darüber zu beraten und zu entscheiden, spätestens innerhalb von vier Monaten nach seinem Eingang. Den Vertretern des Einwohnerantrags soll Gelegenheit gegeben werden, den Antrag in der Ratssitzung zu erläutern.“