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Keine Konzerte auf Insel GrafenwerthWas Kartenbesitzer jetzt wissen müssen

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Aufbau_Grafenwerth

Musste wieder abgebaut werden: Die Bühne für die geplanten Pfingstkonzerte auf Grafenwerth.

Bad Honnef – Konzert-Veranstalter Ernst-Ludwig Hartz hat am Freitag um 16.45 Uhr die Reißleine gezogen: Da zu der Zeit noch nicht klar war, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster über die Insel-Konzerte auf Grafenwerth entscheiden würde, hat Hartz das für diesen Samstag geplante Klassikkonzert abgesagt. Das Konzert von Andreas Vollenweider am Sonntag hat Hartz ins Beueler Brückenforum verlegt (20.30 Uhr), Patti Smith spielt am Montag nicht auf Grafenwerth, sondern im Kölner Paladium (20.30 Uhr).

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Köln, das am Donnerstag auch den Stopp der Aufbauarbeiten verfügt hatte, sei es zeitlich nicht mehr zu schaffen, die Insel-Konzerte durchzuziehen, sagte Hartz am späten Nachmittag dieser Zeitung.

Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde zurück

„Wir haben eineinhalb Tage verloren“. Es seien noch kein Ton und Licht installiert und keine Stühle aufgestellt. Er hoffe, dass die Fans die Konzerte von Vollenweider und Smith trotzdem besuchen. Wer das nicht wolle, könne Karten dort zurückgeben, wo sie gekauft wurden.

Die Beschwerden des Rhein-Sieg-Kreises beziehungsweise von Ernst-Ludwig Hartz gegen den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts, das die Konzerte auf der Insel Grafenwerth per Eilbeschluss am Donnerstag untersagt hatte, waren in Münster am Freitagmorgen eingegangen. Am Abend entschied das OVG, die Beschwerde zurückzuweisen. Die vom Rhein-Sieg-Kreis vorgebrachten Gründe gäben keine Veranlassung, den Eilbeschluss des Kölner Verwaltungsgerichts zu ändern.

Der Rhein-Sieg-Kreis hatte nach eigener Einschätzung „bei der gesamten Thematik immer die Belange des Artenschutzes beachtet und ist nach gewissenhafter Prüfung und Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Veranstaltungen – unter Beachtung detaillierter Auflagen – durchgeführt werden können.“

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Aufgrund der Behauptungen des BUND, der gegen eine erst am Montag erlassene Ausnahmegenehmigung einen zweiten Eilantrag in Köln gestellt hatte, seien Fachleute des Amtes für Umwelt- und Naturschutz – letztmalig am Donnerstag – noch einmal auf der Insel Grafenwerth gewesen. Die vom BUND angeführten Gefährdungen seien jedoch nicht verifiziert. Deshalb die Beschwerde beim OVG.

Das Gericht in Münster folge jedoch den Argumenten des Kölner Gerichts, das ausgeführt habe, eine Ausnahme von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung erfordere, dass die Maßnahmen deren besonderen Schutzzwecken nicht zuwiderliefen (...) und sich mit diesen Schutzzwecken Veranstaltungen in der geplanten Dimension auf unbefestigten Flächen und insgesamt über einen Zeitraum von neun Tagen kaum vereinbaren ließen. Dem setze der Rhein-Sieg-Kreis – jedenfalls hinsichtlich des Schutzes von Böden und Naherholung – nichts entgegen.

Zwischenentscheid wurde bestätigt

Unterdessen hatte das Verwaltungsgericht am Donnerstag gegen 21 Uhr den Beteiligten seinen Eilbeschluss zugeschickt, der die Zwischenentscheidung bestätigte: Keine Konzerte an Pfingsten und Stopp der Aufbauarbeiten. In einer ausführlichen Pressemitteilung zeichnete das Kölner Gericht am Freitag die zeitliche Entwicklung rund um die strittige Ausnahmegenehmigung nach, die für Veranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet nötig sind.

Demnach habe der Rhein-Sieg-Kreis Veranstalter Ernst-Ludwig Hartz erstmals im Mai 2018 auf die Notwendigkeit hingewiesen. Im August 2021 habe der BUND nachgefragt, im März 2022 erneut. Im April 2022 habe der Rhein-Sieg-Kreis erklärt, „er gehe nunmehr davon aus, dass eine Erlaubnis nicht erforderlich sei“, so das Gericht. Am 24. Mai habe das Verwaltungsgericht erstmals die Veranstaltungen untersagt, weil die notwendige Erlaubnis nicht beantragt und erteilt worden sei. Erst am 25. Mai sei sie beantragt und am 30. Mai bewilligt worden. Dagegen hatte der BUND einen zweiten Eilantrag gestellt – mit Erfolg.

Das Kölner Verwaltungsgericht vertrat laut Mitteilung die Auffassung, dass mehrere Rügen des BUND einer vertieften Prüfung und möglicherweise Sachaufklärung bedürften. Das sei bis zum Beginn der Konzerte nicht mehr möglich. Verantwortlich für den zeitlichen Druck macht das Gericht ausschließlich den Rhein-Sieg-Kreis, die Stadt Bad Honnef und Veranstalter Ernst-Ludwig Hartz. Eine Einschätzung, die von der Berufungsinstanz am Freitagabend geteilt wurde. Der BUND habe sich um frühzeitige Klärung bemüht.

„Wirtschaftliche Interessen weniger schutzwürdig“

Weiter heißt es, durch die Konzerte könnten „möglicherweise Schutzgüter des Naturschutzrechte irreversibel verloren gehen“. Die wirtschaftlichen Interessen des Veranstalters seien dagegen „in geringerem Maße schutzwürdig“. O-Ton der Pressemitteilung: Hartz „habe bereits im Jahr 2021 die Konzerte bewerben und Tickets verkaufen lassen. Zu diesem Zeitpunkt habe er eine Ausnahmeerlaubnis für die Durchführung der Konzerte aber noch nicht einmal beantragt gehabt. Sämtliche finanziellen Verpflichtungen, die er eingegangen sei, bevor die notwendigen Erlaubnisse vorgelegen hätten, seien auf eigenes Risiko erfolgt.“