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Gewissen meldete sich nochEitorfer Restaurantleiter stiehlt 1450 Euro Trinkgeld von Kollegen

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Eine Person zieht 20-Euro-Scheine aus ihrem Portemonnaie, um sie einer anderen Person zu geben.

Ein Restaurantleiter stahl Trinkgeld von Kolleginnen und Kollegen – und wurde angezeigt. (Symbolbild)

Nach Betriebsschluss stahl ein Restaurantleiter die Trinkgelder von Kollegen. Später meldete sich sein Gewissen. Der Chef zeigte ihn trotzdem an.

Es war offenbar keine Trennung im Guten: Ein Restaurantleiter, der seinen Job in Eitorf gekündigt hatte und die letzten Wochen seiner Tätigkeit krankgeschrieben war, wollte sich nach Betriebsschluss holen, was ihm noch zustand. In der Nacht öffnete er mit seiner Schlüsselkarte, die er nicht zurückgegeben hatte, den Eingang, begab sich in den Keller und räumte den Trinkgeld-Briefkasten leer.

Darin befanden sich Umschläge mit insgesamt 1450 Euro, das Gros der Summe stand allerdings nicht ihm, sondern seinen Kollegen zu. Wo der Schlüssel zum Briefkasten deponiert war, das habe er gewusst, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht. Dort musste er sich wegen Diebstahls verantworten.

Dieb musste das Geld zurückzahlen und wurde angezeigt

Ursprünglich habe er nur seine Anziehsachen und einen Schlüssel aus seinem Spind holen wollen, gab der 51-Jährige an. Außerdem hätten ihm noch 50 Euro Trinkgeld von einer Veranstaltung gefehlt, doch als er den Umschlag suchte, „flogen mir alle anderen entgegen“. Er nahm sie mit nach Hause.

Daheim zählte er das Geld. Erst später meldete sich sein schlechtes Gewissen und er sich bei seinem Ex-Arbeitgeber. Der Geschäftsführer und der Hotelmanager vereinbarten mit dem Angeklagten eine Rückzahlung, 100 Euro monatlich. Eine Anzeige ersparte ihm das nicht.

Der Hotelmanager bestätigte die Angaben in der Hauptverhandlung, am Ende gab er dem früheren Kollegen die Hand. Noch sei kein Geld geflossen, er rechne damit, dass die erste Rate nach Ende des Strafprozesses im Februar eingehe, sagte der Zeuge.

Restaurantleiter: „Ich hätte auch den Mund halten können“

Der Restaurantleiter warf sein Geständnis in die Waagschale: „Ich hätte auch den Mund halten können“, die Tat hätte ihm niemand nachweisen können, es gebe keine Überwachungskameras. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Geldstrafe von 2700 Euro (90 Tagessätze à 30 Euro) plus die Einziehung des sogenannten Wertersatzes, also der erbeuteten Summe.

Richter Herbert Prümper folgte dem nicht, sondern verhängte eine erheblich mildere Strafe. Der unverheiratete und kinderlose Mann, der als angestellter Wirt arbeitet und nach seinen Angaben rund 1500 Euro netto verdient, wird lediglich verwarnt. Nur wenn er erneut mit dem Gesetz in Konflikt kommt, wird ein Betrag von 1050 Euro (70 Tagessätze à 15 Euro) fällig. Den Schaden muss er wiedergutmachen.

Die Verurteilung ist der dritte Eintrag in seinem Führungszeugnis, zwei Vorstrafen wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelten stammen aus seiner Zeit der Selbstständigkeit 2015 und 2017. Wirtschaftsstraftaten würden in der Regel erst nach zehn Jahren gelöscht, sagte der Richter auf besorgte Nachfrage des Angeklagten, andere, kleinere Vergehen, wie der Diebstahl, bereits nach fünf Jahren.