Abgetrennter KopfOpfer laut Gerichtsmedizin in Bonn eines natürlichen Todes gestorben
Bonn – Nach dem Fund eines abgetrennten Kopfes vor dem Landgericht Bonn wurde am Mittwoch nach Angaben der Polizei der Leichnam in der Gerichtsmedizin untersucht. Dies habe ergeben, dass das Opfer bereits zuvor eines natürlichen Todes in Folge einer schweren Erkrankung gestorben sei. „Die durchgeführte Kopf-Rumpf-Trennung“ sei demnach nicht todesursächlich gewesen.
Gegen den 38-jährigen Tatverdächtigen, den die Polizei am Dienstag in unmittelbarer Nähe des Bonner Landgerichts festgenommen hatte, ermittelt die Polizei nun wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe. Er habe sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Gegen ihn wurde am Nachmittag ein Haftbefehl erlassen. Der Tatverdächtige habe den Ermittlern am Dienstag den Fundort der Leiche in der Nähe des Rheinufers korrekt beschrieben.
Der 38-Jährige ist der Polizei den Angaben zufolge vor allem im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkriminalität bekannt. Bei dem Toten handelt es sich um einen 44-Jährigen. Täter wie Opfer sollen nach ersten Ermittlungen aus der Obdachlosenszene kommen.
Landgericht Bonn wieder regulär geöffnet
Das Landgericht Bonn, vor dessen Hauptportal der abgetrennte Kopf entdeckt wurde, war am Mittwoch wieder regulär geöffnet. Der Geschäftsbetrieb gehe normal vonstatten, sagte eine Gerichtssprecherin. Als der Kopf am frühen Dienstagabend entdeckt wurde, war das in der Innenstadt gelegene Gericht für die Öffentlichkeit bereits geschlossen.
Auch die Türen des säulengeschmückten Hauptportals waren zu. Im Eingangsbereich hatte die Spurensicherung eine dunkle Plane aufgehängt. Am Mittwoch war davon nichts mehr zu sehen.
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Ein mögliches Tatwerkzeug wurde bis zum Morgen noch nicht gefunden. Am Fundplatz der Leiche am Rand eines Parks oberhalb des Rheinufers waren noch Absperrbänder zu sehen. Dort sollen sich häufiger Obdachlose aufhalten. (dpa/hen)