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Auch Modeste klagteGründer von Energy-Drink-Firma aus Sankt-Augustin muss in Haft

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Anthony Modeste im Mai auf dem Weg in den Gerichtssaal in Bonn.

Sankt Augustin/Bonn – Seit 40 Jahren kriminell: Am Montag bekam der Gründer einer Energy-Drink-Firma aus Sankt Augustin dafür die Quittung. Die 9. Große Wirtschaftsstrafkammer des Bonner Landgerichts verurteilte den 64-Jährigen wegen vorsätzlichen Bankrotts, Insolvenzverschleppung und Verletzung der Buchführungspflicht zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung. Die Richter gingen damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine 18-monatige Bewährungsstrafe gefordert hatte.

Mit auf der Anklagebank saßen zwei Freunde des Hauptangeklagten, 32 und 67 Jahre alt, die wegen der gleichen Vorwürfe mit neun beziehungsweise acht Monaten Haft davonkamen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie als Strohmänner für den 64-Jährigen fungiert hatten, der wegen seiner 13 Betrugsvorstrafen im Handelsregister als „unzuverlässig“ eingetragen ist und keine Geschäfte mehr führen darf.

Energy-Drink-Hersteller aus Sankt-Augustin: Gründer ist schillernde Persönlichkeit

Also zog er im Hintergrund die Strippen der Getränkefirma und ließ sich dafür in bar oder „in Naturalien“ entlohnen: Die beiden angeblichen Bosse zahlten ihm unter anderem einen Mercedes und seine Hausmiete. Es gab weder eine Lohnbuchhaltung noch Kassenbücher.

Der Firmengründer ist eine schillernde Persönlichkeit, er war unter anderem Discothekenbetreiber, Auslieferungsfahrer und Frisör, ohne diesen Beruf richtig gelernt zu haben. 1982 ging seine erste Firma Pleite und er musste eine Eidesstattliche Versicherung ablegen.

FC-Profi Anthony Modeste sollte für Firma als Werbebotschafter fungieren

Offenbar hatte der Hauptangeklagte gute Kontakte zur Sportwelt, prominente Sportler sollten für seine Energy-Drink-Firma als Werbebotschafter fungieren, um Umsatz und Markenwert zu steigern. Einer der Prominenten war der FC-Spieler Anthony Modeste. Er hatte die Sankt Augustiner vor einer Zivilkammer des Landgerichts auf 350.000 Euro verklagt. Der 34-jährige Kicker wirft der GmbH, mit der er 2017 einen Vertrag über den exklusiven Vertrieb dieses sprudelnden Produkts in Frankreich geschlossen hatte, „unsaubere Geschäftspraktiken“ vor.

Die 350.000 Euro habe er als Lizenz sowie für die erste Ware gezahlt. Das Material jedoch sei niemals geliefert worden. Der ganze Vertrag sei „ein Fake“ gewesen, so der Spieler, der Betreiber sei ausschließlich an seinem Geld und an seinem Namen interessiert gewesen.

Die Modeste-Klage war nicht Gegenstand dieses jetzt abgeschlossenen Prozesses wegen Insolvenzverschleppung. Der Vorsitzende Richter ließ aber anklingen, dass es auch in dem Fall wohl ein Strafverfahren geben werde.