Mit Streifen in Rot, Orange und Gelb über Grün bis Violett erstrahlt jetzt ein Wegabschnitt am Bonner Busbahnhof – als Zeichen der Toleranz.
Zeichen für SolidaritätIn Bonn gibt es jetzt einen „Zebrastreifen“ in Regenbogenfarben
Ein buntes Zeichen für Solidarität mit queeren Menschen soll er sein – der neue „Zebrastreifen“ in Bonn. Denn der Zebrastreifen ist nicht weiß, wie sonst üblich, sondern präsentiert sich in den Farben des Regenbogens. Er ist zu finden am Busbahnhof an der Fußgängerzone Maximilianstraße.
Aufgebracht wurden die bunten Streifen am Donnerstag. Die Bonner Politik zeigt sich erfreut. „Wir wollen mit dem Regenbogen-Zebrastreifen ein sichtbares Zeichen für Solidarität und Wertschätzung der queeren Community in Bonn setzen“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Denn die UNO-Stadt Bonn, in der Menschen aus fast allen Ländern der Welt friedlich miteinander leben, steht für Toleranz, Vielfalt und Diversität.“
Ein Zeichen für Toleranz an einer markanten Stelle in der Bonner Innenstadt
Es habe lange gedauert, bis klar gewesen sei, ob es den Regenbogen-Zebrastreifen geben würde und wo er angebracht werden könnte, betont Bezirksbürgermeister Jochen Reh-Schall. „Aber jetzt haben wir dieses Zeichen für Toleranz an markanter Stelle in der Innenstadt, und das ist gut so.“
Die Farben des Regenbogens, vor allem als Regenbogenfahne, stehen traditionell für Frieden und Vielfalt. In den 1970er-Jahren wurde die Regenbogenfahne zu einem Symbol für die Lesben- und Schwulenbewegung. Heute repräsentiert sie – oft auch als „Pride-Flagge“ bezeichnet – grundsätzlich die queere Gemeinschaft aus LGBTQI*, also Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Queeren, Intersexuellen und Menschen aller anderen Geschlechtsidentitäten und Sexualitäten.
Ausgewählt wurde die Stelle an der Maximilianstraße in Bonn, weil es sich dort nicht um einen echten Zebrastreifen im Sinne der Straßenverkehrsordnung handele, teilt die Stadt Bonn mit. Die farbige Markierung erinnere lediglich an einen Zebrastreifen und räume den Passanten keinen Vorrang ein. Denn die bunten Streifen dürfen nach Verkehrsrecht keinen tatsächlichen Zebrastreifen ersetzen. Das ist in diesem Fall jedoch gar nicht nötig, denn an dieser Stelle befindet sich eine Fußgängerzone, in der der Fußverkehr ohnehin bereits Vorrang hat.