Fahrlässiger BetrugFußballverein im Rhein-Sieg-Kreis beantragt Corona-Soforthilfen
Bonn/Rhein-Sieg-Kreis – Es klang verführerisch: ein Geldsegen aus der Staatskasse als Ausgleich für die Pandemie-Schließung. Da dachten sich die Mitglieder eines türkischen Fußballclubs aus dem Rhein-Sieg-Kreis, dass auch sie eine Finanzspritze gut gebrauchen könnten. Also bedrängten sie ihren Vereinsvorsitzenden, einen Soforthilfe-Antrag zu stellen. Die Folge: Der 56-Jährige wurde in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Vorsitzende, hilfsbereit, aber der deutschen Amtssprache nicht mächtig, bat einen seiner Söhne, für ihn die Anträge auf Bundessoforthilfe sowie NRW-Hilfe zu stellen. Dieser tat, wie ihm geheißen, mit Erfolg: Bald darauf landeten 25.000 Euro auf dem Vereinskonto.
Rhein-Sieg-Kreis: Vereinsvorsitzender überwies die Soforthilfe direkt zurück
Aber die Freude währte nur kurz: Ein Mitarbeiter der Sparkasse wies den Clubchef darauf hin, dass er das Geld zu Unrecht beantragt habe. Denn ein Sportverein, auch mit mehr als 50 Mitgliedern, sei kein wirtschaftliches Unternehmen im Sinne des Bundesprogramms.
Der 56-Jährige überwies, ohne zu zögern, die unangetastete Summe zurück. Der Fall jedoch war damit nicht erledigt: Der 56-Jährige landete wegen vorsätzlichen Subventionsbetrugs auf der Anklagebank.
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Die Amtsrichterin in Siegburg glaubte ihm, dass er nie den Plan hatte, zu betrügen und dass er – in bürokratischen Dingen und mit elektronischen Medien vollständig ungeübt – seinen Sohn habe machen lassen, und sprach ihn frei. Die Staatsanwaltschaft jedoch ging in Berufung: Sie hatte wegen vorsätzlichen Betruges 900 Euro (90 Tagessätze à zehn Euro) Geldstrafe gefordert.
Vor dem Bonner Landgericht beteuerte der Angeklagte jetzt erneut seine Unschuld. Aber die Vorsitzende Katerina Klatt konnte ihn nicht völlig von einer Schuld freisprechen. Sie warf ihm Gleichgültigkeit vor: Auch wenn er nur das Beste für den Verein und nichts für sich habe erreichen wollen, habe er sich auf seinen Sohn verlassen. Tatsächlich aber hätte er sich informieren müssen, „immerhin ging es hier ja nicht um Peanuts“. Die Kammer verurteilte den 56-Jährigen, der allen nur Gutes tun wollte, zu 600 Euro Geldstrafe wegen fahrlässigen Betrugs.
Der Fall jedoch ist noch nicht rechtskräftig.