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Störung der TotenruheAbgetrennter Kopf vor Bonner Landgericht – Prozess beginnt

Lesezeit 2 Minuten
Ein Polizist und ein Streifenwagen stehen hinter einem Flatterband, mit dem der Zugang zum Landgericht Bonn abgesperrt ist.

Einsatzkräfte der Polizei sperrten das Areal vor dem Bonner Landgericht ab, nachdem dort am 28. Juni 2022 der Kopf eines Menschen gefunden worden war.

Das Landgericht Bonn verhandelt von Mitte Dezember an den spektakulären Fall, bei dem Ende Juni des Jahres vor dem Gerichtsgebäude der Kopf eines Menschen gefunden worden war.

Das Landgericht in Bonn verhandelt von Montag, 12. Dezember, an einen spektakulären Fall von Störung der Totenruhe. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am Nachmittag des 28. Juni den Kopf eines zuvor gestorbenen Mannes am Bonner Rheinufer mit einem Messer abgetrennt und diesen dann am frühen Abend in einer Tüte zum Landgericht Bonn getragen, dort aus der Tüte genommen und abgelegt zu haben.

Landgericht in Bonn: Mann soll Kopf eines Toten abgetrennt und vor Gerichtsgebäude abgelegt haben

Der 38-jährige Angeklagte soll wie sein 44 Jahre altes Opfer der Obdachlosenszene angehören. Die Anklage wirft ihm vor, die Totenruhe des Mannes gestört zu haben, und zwar „in der Variante des Verübens beschimpfenden Unfugs am Körper eines verstorbenen Menschen“, wie es in der Pressemitteilung des Landgerichts zu dem Verfahren heißt.

Damit, so teilte Gerlind Keller, Pressesprecherin des Landgerichts auf Anfrage dieser Zeitung mit, sei gemeint, dass der mutmaßliche Täter den Kopf des Toten abgetrennt, ihn zum Landgericht getragen, dort aus der Tragetasche genommen und öffentlich einsehbar abgelegt habe.

Es gehe dabei auch um die Beeinträchtigung des Pietätsgefühls der Öffentlichkeit. Tatsächlich hatten geschockte Passanten die Polizei alarmiert und auf den vor dem Landgericht abgelegten menschlichen Schädel hingewiesen.

Soweit bekannt hat sich der Angeklagte, der der Polizei bereits wegen Rauschgift-Delikten bekannt war, bisher nicht zu dem Tatvorwurf geäußert. Unklar ist bislang auch noch, ob der Ort nahe des Alten Zolls am Bonner Rheinufer, wo die Polizei den Körper des Toten fand, auch der Ort ist, an dem Mann starb. Die Gerichtsmedizin hatte festgestellt, dass der Mann eines natürlichen Todes gestorben war, das Abtrennen des Kopfes also erst nach seinem Tod erfolgt war.