Grund für die Maßnahme sind wiederholt eingegangene Beschwerden zu E-Scootern, die unachtsam abgestellt wurden.
ParkzonenBonn führt neue Regeln für Scooter und Leihräder ein
Die Stadt Bonn wird künftig spezielle Parkflächen für E-Scooter und Leihräder einrichten, um das Abstellen in stark frequentierten und engen Straßen zu regeln. Der Beschluss wurde am 12. Dezember 2024 vom Stadtrat gefasst.
Diese Flächen werden je nach Bedarf an zentralen Orten wie dem Hauptbahnhof, dem Busbahnhof oder dem Bertha-von-Suttner-Platz markiert. Grund für diese Maßnahme sind wiederholt eingegangene Beschwerden über E-Scooter, die unachtsam abgestellt wurden.
Mit der Markierung der Parkzonen wird zusätzlich ein Bereich festgelegt, in dem das Abstellen von Leihrädern und E-Scootern künftig untersagt ist. Die Betreiber der Verleihsysteme werden verpflichtet, die Nutzer über die neuen Vorschriften zu informieren. Um unzulässiges Parken in diesen Bereichen zu verhindern, sind weitere Maßnahmen wie etwa Poller geplant.