In Bonn sprach die Polizei ein Rückkehrverbot nach häuslicher Gewalt aus. Die Täterin darf die gemeinsame Wohnung vorerst nicht mehr betreten.
Häusliche GewaltPolizei verweist Frau in Bonn nach handgreiflichem Streit der Wohnung

Frauen werden häufiger Opfer von häuslicher Gewalt als Männer, doch sie können auch Täterinnen sein. (Symbolbild)
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Am Dienstag, dem 17. Oktober, griff laut Polizei eine 25-Jährige ihren 33-jährigen Partner körperlich an, sodass sie der Wohnung in Bonn-Duisdorf verwiesen werden musste.
Bonn: Frau darf Wohnung zehn Tage lang nicht betreten
Der Polizei zufolge soll es in der gemeinsamen Wohnung des Paares zu einem Streit gekommen sein. Dabei soll die Frau den Mann geschlagen und gekratzt haben. Als die Polizei eintraf, hatte die 25-Jährige die Wohnung bereits verlassen. Die Polizei verhängte ein sogenanntes Rückkehrverbot, sie darf die Wohnung zehn Tage lang nicht betreten. Sollte die 25-Jährige sich nicht daran halten, droht ihr eine Geldstrafe. Außerdem ermittelt die Polizei wegen Körperverletzung gegen die Frau.
Das Rückkehrverbot von zehn Tagen nach einer Wohnungsverweisung durch die Polizei soll den Opfern von häuslicher Gewalt ermöglichen, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung zu holen. Unter dem Prinzip „Das Opfer bleibt, der Täter geht“ klärt die Polizei auf ihrer Website über ihr Vorgehen bei häuslicher Gewalt auf. (lvn)