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Schlägerei nach FrisbeespielTeilnehmer einigen sich im Landgericht Bonn auf Vergleich

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Oktopus-Bad

Zu der Schlägerei war es vor zwei Jahren im Siegburger Oktopus-Bad gekommen.

Bonn/Siegburg – Es war der späte Nachmittag des 30. Juni 2019, im Nichtschwimmerbecken des Oktopus-Freibades spielten ein 40-Jähriger und seine Freunde gut gelaunt Frisbee. Die Stimmung jedoch kippte, als die Scheibe eine Mutter, die zudem schwanger war, unglücklich am Hinterkopf traf. Der folgende Streit eskalierte derart, dass die Parteien sich jetzt vor dem Bonner Landgericht wieder trafen.

Die 23-jährige Mutter, die zeitgleich mit ihrem dreijährigen Sohn ebenfalls im Nichtschwimmer planschte, fühlte nach dem Treffer einen stechenden Schmerz. Daraufhin stellte ihr Mann den Frisbee-Werfer zur Rede. Der aber reagierte, hieß es später im Prozess, mit einer abfälligen Bemerkung: Die Dame – so sinngemäß – solle sich nicht so anstellen.

Daraufhin soll der 25-jährige Ehemann dem Frisbee-Spieler einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Das aber war nur der Anfang einer ausgewachsenen Keilerei, an der auch weitere Schwimmbadbesucher beteiligt gewesen sein sollen, bis die Polizei einschritt.

Opfer wollte 6000 Euro Schmerzensgeld

Der Fall landete vor dem Bonner Landgericht, wie Gerichtssprecherin Patricia Meyer am Montag bestätigte: Der 40-Jährige hatte bei der Schlägerei sämtliche Frontzähne verloren. Er forderte vom Ehemann und dessen damals 19-jährigem Bruder, der an der Rauferei beteiligt gewesen sein soll, 6000 Euro Schmerzensgeld und den Eigenanteil der Zahnarztkosten über 242,30 Euro.

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Der Ehemann jedoch bestritt, dass er dem Kläger den entscheidenden Faustschlag versetzt habe: Die schlimmen Verletzungen habe nicht er verursacht, sondern sie seien später im „unübersichtlichen Handgemenge“ passiert. Im Übrigen sei der Kläger der eigentliche Aggressor gewesen: Bereits das Frisbee-Spiel im Becken, wo sich auch Kinder aufgehalten hätten, sei rücksichtslos gewesen. Als der Werfer sich über seine Frau lustig machte, habe er zugeschlagen, obwohl er sich durchaus unterlegen gefühlt habe.

Wer am Ende dem Kläger die Zähne ausgeschlagen hatte, konnte im Prozess vor der 18. Zivilkammer nicht aufgeklärt werden. Eine Videoaufzeichnung ergab nur vage Bilder. Um eine aufwendige Beweisaufnahme mit zehn Zeugen zu vermeiden, einigten sich die Parteien auf Vorschlag von Richterin Katrin Kreidt auf einen Vergleich: Der Ehemann zahlt 2000 Euro an den Frisbee-Spieler, sein Bruder nichts.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat die Brüder außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Strafverfahren vor dem Amtsgericht Siegburg ist noch nicht eröffnet.