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Tochter erwürgt47-Jährige in Bonn wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Einsatzkräfte bei Nacht am Rhein mit einem Rettungsboot

Die Mutter wurde aus dem Rhein gerettet und erzählte den Einsatzkräften von dem Kind in ihrer Wohnung. (Archivbild)

Die Frau war nach dem Tod ihrer Tochter im März wegen Verdacht auf Totschlag in Untersuchungshaft genommen worden. Inzwischen gibt es ein Urteil.

Die Mutter war schon kurz nach dem Tod ihrer Tochter unter Verdacht, das Kind getötet zu haben. Jetzt wurde die 47-Jährige in Bonn wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt.

Es war eine Verkettung von Unwahrscheinlichkeiten, die dazu führte, dass Rettungskräfte im März 2024 noch zu dem leblosen sechsjährigen Mädchen in einer Bonner Wohnung in Rüngsdorf ausrückten und versuchten, das Kind zu retten – erfolglos.

Hätten nicht Passanten die Mutter des Kindes zufällig im Rhein gesehen, und hätte die 47-jährige Frau nach ihrer Rettung nicht die Einsatzkräfte auf das leblose Kind in ihrer Wohnung aufmerksam gemacht, wäre der Fall wohl zunächst unbemerkt geblieben.

Vorläufiges Ergebnis der Rechtsmedizin sprach von Ersticken – Mutter in U-Haft

Nach dem Tod des Kindes deutete ein zunächst vorläufiges Ergebnis der Rechtsmedizin darauf hin, dass das Mädchen erstickt war. Die Mutter war als Verdächtige in Untersuchungshaft genommen worden. Jetzt ist klar, dass es sich um Totschlag handelt. Die Mutter wurde vom Landgericht Bonn zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 47-Jährige ihr Kind erwürgt hatte.

Am 4. März war die Mutter, damals 46 Jahre alt, in Bonn Bad Godesberg aus dem Rhein gerettet worden. Passanten sahen die Frau, zogen sie aus dem Wasser und alarmierten Rettungskräfte.

Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Freiheitsstrafe

„Die Frau war ansprechbar und sagte den Einsatzkräften, dass ihre Tochter in ihrer Wohnung liegen soll“, hatte Polizeisprecher Robert Scholten dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ im März auf Anfrage erklärt. In der Wohnung der Frau brachen die Rettungskräfte die Wohnungstür mit Gewalt auf und fanden die leblose sechsjährige Tochter auf dem Boden liegend. Obwohl sie noch versuchten, sie zu reanimieren, starb die Sechsjährige wenig später.

Die Mutter wurde ins Krankenhaus gebracht und wollte sich gegenüber der Polizei nicht zum Geschehen äußern. Sie wurde in Untersuchungshaft genommen.

Die Hintergründe blieben auch im Prozess weiter unklar. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen besonders schweren Totschlags. Die Verteidigung plädierte für ein milderes Urteil.

Angeklagte sagte im Prozess aus, sie habe „rotgesehen“

Wie Gerichtssprecherin Gerlind Keller gegenüber „Kölner Stadt-Anzeiger“ betonte, sei das Motiv im Verlauf des Prozesses „komplett offen“ geblieben. Es habe sich um eine „normale Familie gehandelt, mit einem eigentlich liebevollen Umgang und normalen familiären Problemen.“

Die Angeklagte hatte die Tötung gestanden und im Prozess ausgesagt, sie habe „rotgesehen“. Nach Feststellung des Gerichts war sie am Tattag mit ihrer Tochter in einem Schnellrestaurant. Das Mädchen habe zum Unmut der Mutter aber nichts essen, sondern mit dem Handy spielen wollen. Zurück in der Wohnung habe die Frau die Sechsjährige dann mehrere Minuten lang gewürgt.

„Man muss auch sagen, jemanden zu erwürgen ist schon eine sehr brutale Tötungsmethode“, so Keller. „Es ist nicht verständlich, wie so etwas passieren kann.“ Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte der Angeklagten die volle Schuldfähigkeit, sie habe keine Anzeichen für psychische Störungen gezeigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mit dpa, afp)