AboAbonnieren

Bonner SeilbahnprojektStadtverwaltung hält Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig

Lesezeit 2 Minuten
Seilbahn_London

In London schwebt schon eine Seilbahn über einen Fluss hinweg.

Bonn – Die Bonner Stadtverwaltung hält ein Bürgerbegehren gegen das Bonner Seilbahnprojekt für rechtlich unzulässig. Sie will daher dem Stadtrat für dessen Sondersitzung am 4. April vorschlagen, die Unzulässigkeit des Begehrens per Beschluss festzustellen. Das teilte die Stadtverwaltung mit.

Die Bonner Seilbahn - technische Daten

Die Bonner Seilbahn soll täglich knapp 15.000 Menschen transportieren. Die insgesamt 95 Kabinen mit zehn Sitzplätzen sollen pro Stunde 1500 bis 1800 Fahrgäste befördern bei täglich 17 Stunden Betriebszeit. Die Fahrtzeit zwischen Schießbergweg in Ramersdorf und Uniklinikum auf dem Venusberg soll weniger als 20 Minuten betragen.

An den Haltestellen sollen alle 20 bis 24 Sekunden Kabinen ankommen. Für den Bau der Anlage mit ihren insgesamt 34 je 28 Meter hohen Stützen und den Haltepunkten veranschlagt das Büro Spiekermann Ingenieure eine Summe von 66 Millionen Euro, wobei in diese Summe bereits ein 30-prozentiger Zuschlag mit Blick auf Preissteigerungen für Material und Arbeit eingerechnet ist. Die Stadt Bonn müsste davon allerdings nur einen Teil selbst tragen. (ps)

Die Verwaltung hatte auf Antrag der Bürgerinitiative „Bonn bleibt seilbahnfrei“ vom 22. Februar rechtlich prüfen lassen, ob deren Bürgerbegehren zulässig ist. Ergebnis: „Das Bürgerbegehren ist unter mehreren Gesichtspunkten unzulässig.“ Unter anderem sei die Fragestellung in dem Begehren gegen die Seilbahn nicht hinreichend genau. Auch verwaltungsjuristisch sieht die Bonner Stadtverwaltung einen Hinderungsgrund für das Bürgerbegehren. Dieses sei „auf eine, laut Gemeindeordnung ausgeschlossene Angelegenheit ausgerichtet, da das Seilbahn-Projekt im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sein wird“.

Das könnte Sie auch interessieren:

Wird eine solche Vorabprüfung beantragt, muss der Stadtrat anschließend binnen acht Wochen über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens befinden.

Bereits vorher hatte die von Bündnis 90/Die Grünen geführte Vierer-Koalition im Bonner Stadtrat auf den von ihr selbst angestrebten Bürgerentscheid verzichtet. Die Bezirksregierung Köln hatte darauf hingewiesen, dass auch ein Bürgerentscheid zur Seilbahn unzulässig sei. (ps)