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Bonner WeihnachtsmarktBesucher müssen Impfnachweis an jedem Stand vorzeigen

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Weihnachtsmarkt_Bonn

Für den Besuch des Bonner Weihnachtsmarktes werden die Regeln verschärft.

Bonn – Die Stadt Bonn verschärft die Regeln für den Besuch des Weihnachtsmarktes in der Fußgängerzone deutlich. Von Mittwoch, 24. November, an, müssen die sich Betreiber aller insgesamt 165 Stände auf dem Markt von jeder Kundin und jedem Kunden den Impfnachweis oder den Nachweis der Genesung vorzeigen lassen. Das gilt ausdrücklich auch für die zahlreichen Glühweinstände und Fressbuden, wie die Stadt mitteilt.

Bislang wurde die für den Weihnachtsmarkt auf dem Münster-, Martins-, Friedens-, Bottler- und Remigiusplatz, auf der Vivatsgasse und der Windeckstraße geltende 2G-Regel lediglich stichprobenartig überprüft.

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Besucherinnen und Besucher dess Weihnachtsmarktes können ihren Nachweis über Impfung oder Genesung an zwei Anlaufstellen auf dem Marktgelände vorzeigen. Dort erhalten sie ein rotes Armbändchen mit der Aufschrift „Weihnachtsmarkt 2021“, das sie bei den Kontrollen an den einzelnen Ständen vorzeigen können. Die Anlaufstellen liegen auf dem Martinsplatz und auf der Vivatsgasse. Auch wer von städtischen Bediensteten auf dem Weihnachtsmarkt kontrolliert wird, erhält das rote Armbändchen.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren, die weder geimpft noch genesen sind, benötigen zum Besuch des Weihnachtsmarktes in Bonn einen Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. (ps)