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Mord-Prozess in Bonn33-Jähriger soll betagte Nachbarin in Königswinter überfallen und getötet haben

Lesezeit 2 Minuten
Vor dem Landgericht Bonn beginnt ein Prozess gegen einen Mann, der seine Nachbarin getötet haben soll (Archivbild).

Vor dem Landgericht Bonn beginnt ein Prozess gegen einen Mann, der seine Nachbarin getötet haben soll (Archivbild).

Der 33-Jährige soll in finanziellen Nöten gesteckt haben, weshalb er seine Nachbarin getötet haben soll.

Nach dem Tod einer 90 Jahre alten Frau muss sich ab Montag (18. November) ein Nachbar wegen Raubmordes vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Laut Anklage soll der 33-Jährige die Rentnerin in der Nacht zum 16. Februar dieses Jahres in Königswinter aufgesucht haben, weil er dringend 1000 Euro gebraucht habe. Nachdem er zuvor vergeblich versucht habe, sich das Geld von anderen Personen zu leihen, soll er den Plan gefasst haben, es sich bei seiner betagten Nachbarin zu holen, notfalls mit Gewalt.

Zwei Versionen zu mutmaßlichem Raub-Mord in Königswinter

Was in der Tatnacht genau vorgefallen ist, konnten die Ermittler nicht aufklären. Die Anklage geht deswegen von zwei Szenarien aus: Entweder habe die Frau dem Nachbarn freiwillig die Tür geöffnet, woraufhin er sie überwältigt und erstickt habe. Oder er sei unbemerkt in Wohnung gekommen und bei der Suche nach Diebesgut von der 90-Jährigen überrascht worden, woraufhin er sie getötet habe. Anschließend soll er 300 Euro und die EC-Karte sowie mehrere goldene Ringe und eine Halskette mitgenommen haben.

Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt. Der 33-jährige Angeklagte könnte unterdessen auf unschuldig plädieren. Dass sein Mandant mit der Bankkarte der Angeklagten Zigaretten gekauft hatte, beweise nicht, dass er seine Nachbarin getötet habe, so der Strafverteidiger gegenüber dem WDR.

Strafverteidiger spricht von „sehr freundschaftlichem“ Nachbarschafts-Verhältnis

Auch die Tatsache, dass DNA seines Mandanten an der Kleidung des Ofers gefunden wurde, spreche nicht zwingend für den Angeklagten als Täter. Der 33-Jährige habe ein „sehr freundschaftliches“ Verhältnis zu seiner Nachbarin gepflegt, so der Strafverteidiger weiter.

Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe. Anfang Dezember soll das Urteil vor dem Bonner Landgericht gefällt werden. (jv/dpa)