Rollerfahrer überlebte nichtMann aus Ruppichteroth nach tödlichem Unfall angeklagt
Bonn/Ruppichteroth – Die Staatsanwaltschaft hat einen Familienvater aus Ruppichteroth wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der 48-Jährige soll beim Ausparken einen Rollerfahrer angefahren und so schwer verletzt haben, dass dieser später im Krankenhaus starb.
Der Unfall geschah am 2. September 2020 gegen 14 Uhr vor einem Schnellrestaurant in Bonn-Beuel. Der Autofahrer hatte in einer Parktasche seinen Kombi abgestellt. Nach dem Imbiss setzte er sich wieder ans Steuer und wagte dann wohl ein riskantes Ausparkmanöver: Fast wie in einem Blindflug soll er in einem Zug seinen Wagen rückwärts auf die Königswinterer Straße gelenkt haben.
Rückwärts aus der Parklücke
Dabei überquerte sein Auto den Gehweg und die erste Fahrbahn, machte dann einen 90-Grad-Bogen, um auf der zweite Spur in der korrekten Fahrtrichtung gen Süden zu stehen. Der Fahrer des silberfarbenen Kombi übersah dabei allerdings einen von Oberkassel kommenden Rollerfahrer. Der 65-Jährige hatte keine Chance auszuweichen. Er prallte gegen das Heck des Kombi und stürzte. Elf Tage später starb er in der Bonner Uniklinik an den Folgen einer Hirnblutung.
Die Staatsanwaltschaft sieht den Familienvater in der Schuld, bestätigte Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann auf Anfrage. Er hätte pflichtgemäß zunächst anhalten müssen, bevor er seinen Wagen auf die Fahrbahn lenkte. So habe der 48-Jährige dem Rollerfahrer die Vorfahrt genommen und ihn fahrlässig in Todesgefahr gebracht.
Opfer konnte noch selbst Familie verständigen
Der Unfall schien zunächst noch glimpflich ausgegangen zu sein: Der Rollerfahrer war nach dem Sturz noch in der Lage, seine Familie zu benachrichtigen. Aber als die Polizei gegen 14.15 Uhr eintraf, konnte er sich nicht mehr erinnern, wie es zu der Kollision gekommen war. Bald darauf verlor er das Bewusstsein und wurde mit einem Rettungswagen in die Klinik gefahren.
Der bislang nicht vorbestrafte Unfallverursacher soll sich laut Niepmann am Unfallort sehr besorgt über den Zustand des Rollerfahrers gezeigt haben. Zu den Vorwürfen habe er sich bislang nicht konkret geäußert. Ein Unfallgutachter soll Auskunft über den Unfallhergang geben. In dem Prozess, der frühestens im Herbst stattfindet, wird die Ehefrau des toten Rollerfahrers als Nebenklägerin auftreten.