„Mach' ihn fertig“Angeklagter soll Hennefer in Wohnung mit Waffe überfallen haben
Bonn/Hennef – Was sich genau am ersten Weihnachtstag des Jahres 2016 in der Wohnung im ersten Stock eines Hennefer Mehrfamilienhauses zugetragen hat, erfuhr das Gericht zum Prozessauftakt noch nicht aus erster Hand: Der Angeklagte wollte sich nämlich zunächst noch nicht zu den Tatvorwürfen äußern, und der erste geladene Zeuge ließ sich kurzfristig wegen eines plötzlich gelähmten Arms entschuldigen.
Seit Mittwochvormittag muss sich ein 39-jähriger Versicherungskaufmann aus Brühl wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes vor dem Bonner Landgericht verantworten. Er soll mit sechs unbekannten Mittätern einen Bewohner des Hennefer Hauses sowie dessen Gast überfallen und ausgeraubt haben.
Überfall in Wohnung: Angeklagter soll Schusswaffe auf 41-Jährigen gerichtet haben
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte am 25. Dezember gegen Abend bei seinem Opfer klingelte. Als der 41-Jährige die Haustüre öffnete, sah er sich neben dem Angeklagten noch sechs weiteren Männern gegenüber, deren Identitäten bis heute ungeklärt geblieben sind. Der Angeklagte, so nehmen es die Ankläger an, soll zunächst eine mitgebrachte Schusswaffe auf den 41-Jährigen gerichtet haben, während andere ungebetene Gäste den Mann niederschlugen. Die sieben Räuber sollen sich sodann in die erste Etage begeben haben, wo sie in der Wohnung ihres Opfers auf eine weitere Person stießen. Der 39-jährige Gast soll nun außer von dem Angeklagten auch noch von einem weiteren Räuber mit einer Schusswaffe bedroht worden sein.
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Seine Schusswaffe soll der Angeklagte dann aber als Schlagwaffe genutzt und damit den 41-Jährigen bewusstlos geschlagen haben. „Mach' ihn fertig“ soll einer der Besucher kurz zuvor noch gesagt haben. Nachdem sie dem Wohnungsbesitzer sein Handy, eine teure Markenuhr sowie 400 Euro geraubt hatten, sollen sich die Eindringlinge wieder davon gemacht haben. Dem zweiten Opfer sollen sie 300 Euro sowie Papiere und Schlüssel abgenommen haben. Beide Opfer erlitten bei dem Überfall zahlreiche Quetsch- und Prellwunden im Kopf- und Brustbereich, ein stationärer Klinikaufenthalt war aber nicht notwendig.
Laut Ermittlungsakten hatten sich der Angeklagte und die beiden Opfer am Heiligabend in Siegburg kennengelernt und zusammen etwas getrunken. Man begab sich gemeinsam zu der Hennefer Wohnung; wegen des fortgeschrittenen Alkoholkonsums soll der Wohnungsinhaber seinen Gästen angeboten haben, bei ihm zu übernachten. Das nahmen wohl zunächst auch beide an, der Angeklagte soll sich dann aber in der Nacht doch noch auf den Heimweg gemacht haben. Wie es hieß, habe er aber einige Gegenstände in der Hennefer Wohnung liegengelassen.