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Umstrittene PolitologinIm Fall Guérot gibt es keine Einigung bei Kündigungs-Streit mit Uni Bonn

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Teilnehmer einer Demonstration bekunden mit Schildern und Reden vor dem Arbeitsgericht in Bonn ihre Solidarität mit der Politologin Ulrike Guérot.

Teilnehmer einer Demonstration bekunden mit Schildern und Reden vor dem Arbeitsgericht in Bonn ihre Solidarität mit der Politologin Ulrike Guérot.

Bei einem sogenannten Gütetermin am Arbeitsgericht Bonn wurden sich die beiden Parteien nicht einig. Nun kommt es zur Kammerverhandlung.

Der juristische Streit um die Kündigung der umstrittenen Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot durch die Universität Bonn geht weiter. Bei einem sogenannten Gütetermin am Freitag am Arbeitsgericht Bonn, der auch mit einem Vergleich hätte enden können, wurden sich die beiden Parteien nicht einig. Nun wurde für den 13. September eine Kammerverhandlung angesetzt, bei dem das Arbeitsgericht darüber entscheidet. Guérot und die Universität haben aber weiter die Möglichkeit, sich vorher außergerichtlich einig zu werden.

Nur ein paar Minuten dauerte der Termin am Freitag, zu dem Guérot nicht persönlich erschien und bei dem sie von einer Anwältin vertreten wurde. Schnell wurde klar: Die Parteien sind sich „einig, nicht einig zu sein“. Man habe schon zweimal miteinander telefoniert, sei aber nicht zu einer Einigung gekommen, sagte der Arbeitsrechtler Matthias Spirolke, der die Universität in der Sache vertritt. Man wolle die Gespräche aber fortsetzen.

Uni Bonn kündigte Guérot aufgrund von Plagiatsvorwürfen

Die Universität hatte Guérot im Februar gekündigt, Hintergrund sind Plagiatsvorwürfe. Die Hochschule teilte damals mit, es seien öffentlich Vorwürfe gegen Guérot erhoben worden, sie habe sich während ihrer Dienstzeit an der Universität fremdes geistiges Eigentum angeeignet, ohne dies als solches kenntlich zu machen. Die zuständigen Gremien hätten den Sachverhalt geprüft und sähen ihn als erwiesen an. Guérot wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage.

In so einem Fall ist zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen. Ein Richter ist zwar anwesend, fällt aber in keinem Fall eine Entscheidung. Den beiden Parteien wird vielmehr die Möglichkeit gegeben, sich auf einen Vergleich zu einigen. Dabei ist es erlaubt und auch nicht unüblich, dass Kläger nicht persönlich erscheinen. Kommt es am 13. September zur Kammerverhandlung, muss Guérot aber persönlich nach Bonn kommen.

Wie bei dem Termin am Freitag deutlich wurde, geht es um drei Werke. Dabei dürfte es unstrittig sein, dass es nicht um klassische wissenschaftliche, sondern populärwissenschaftliche Werke gehe, sagte der Richter Daniel Krämer. Die Frage, inwiefern auch hier die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens gelten, ist eine der zentralen Fragen.

Vor dem in einem unscheinbaren Gebäude in einer Nebenstraße der Bonner Innenstadt untergebrachten Arbeitsgericht versammelten sich am Freitag gut 50 Unterstützer, die auf Plakaten etwa „Solidarität mit Ulrike Guérot“ forderten und der Universität Vorwürfe machten. Eine etwa halb so große Gruppe protestierte wiederum gegen eine mögliche Weiterbeschäftigung Guérots, auf einem Plakat hieß es etwa: „Kein Platz für Querdenker an der Uni Bonn“. Zu dieser Kundgebung hatte der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der Universität Bonn aufgerufen.

Die Politologin hatte zuletzt etwa als Kritikerin staatlicher Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf sich aufmerksam gemacht. Mit Blick auf den russischen Angriffskrieg forderte sie immer wieder sofortige Friedensverhandlungen, sie gehört zu den Erstunterzeichnerinnen des von Alice Schwarzer und Sahra Wagenknecht verfassten „Manifests für Frieden“. Kritiker warfen Guérot vor, das Verhältnis von Angreifer und Angegriffenem teilweise umzukehren und die Ukraine wahrheitswidrig als Schuldigen hinzustellen. (dpa)