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BerufungsprozessBetrügerische Rohrreiniger kommen in Bonn glimpflich davon

Lesezeit 3 Minuten
Landgericht_Bonn

Das Landgericht in Bonn

Bonn – In einem Berufungsverfahren vor dem Bonner Landgericht konnten zwei betrügerische Rohrreiniger einen Teilerfolg verbuchen: Nach rund siebenstündiger Verhandlung wurden die 24 und 23 Jahre alten Männer zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten beziehungsweise einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Das Gericht befand den Älteren des versuchten Betrugs und der Bedrohung für schuldig. Der Jüngere wurde wegen vollendeten Betrugs verurteilt.

In der ersten Instanz vor einem Siegburger Schöffengericht war der 24-Jährige wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Der 23-jährige sollte wegen Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung sowie wegen Betrugs 1600 Euro Strafe zahlen.

„Ich bring' dich um“

Im ersten Fall hatte ein Ehepaar aus Neunkirchen-Seelscheid im Juli 2019 wegen eines verstopften Abflussrohrs die Firma angerufen. Kurz darauf kamen die beiden Angeklagten vorbei. Leicht irritiert sei sie schon darüber gewesen, dass die zwei zunächst ohne Werkzeug aufgekreuzt seien, sagte die Frau im Zeugenstand aus.

Stattdessen habe sie eine Auftragsbestätigung unterschreiben müssen, bevor das Duo Werkzeug aus dem Wagen geholt und sich ans Werk gemacht habe. Dabei zerbrachen die Männer das WC, als sie versuchten, es zu demontieren. Die Männer versprachen, Ersatz zu beschaffen, forderten aber gleichzeitig 1162 Euro in bar. Auf den Hinweis des Hausherrn, dass das wohl ein bisschen üppig sei, reagierte der 24-Jährige mit den Worten: „Ich bring dich um“.

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Vollkommen außer sich über die Todesdrohung, sprang der Wohnungsinhaber auf, und die beiden flüchteten ohne Geld durch die offenstehende Terrassentür. Die Verstopfung des Rohrs hatten sie nicht beseitigt. Ein Gutachter bestätigte dem Gericht, dass eine professionelle Beseitigung des Schadens maximal um die 170 Euro kosten dürfe.

Betrogene lockte jungen Mann in Falle

Im August desselben Jahres zahlte eine Wohnungsinhaberin in Alfter dem 23-Jährigen, der diesmal allein unterwegs war, den geforderten Betrag von 665,56 Euro. Als sie bemerkte, dass der Schaden nicht beseitigt und das Unternehmen nicht zu erreichen war, lockte die Frau den Betrüger in eine Falle. Man bestellte die Firma unter einem Vorwand in die Duisdorfer Wohnung des Cousins, vor der wenig später tatsächlich der 23-Jährige auftauchte. Dort gelang es den Opfern, den Mann festzusetzen, bis die Polizei eintraf.

In Berufung waren die beiden verhinderten Rohrreiniger gegangen, weil es sich bei den Taten nach Meinung ihrer Anwälte „nur“ um Wucher gehandelt habe und der Jüngere im ersten Fall nicht aktiv beteiligt gewesen sei. Letzteres sah die Berufungskammer genauso und sprach den 23-Jährigen im ersten Fall frei.

Auch eine räuberische Erpressung konnte die Kammer nicht erkennen, da das Duo nach der Bedrohung ja die Wohnung verlassen hatte, ohne seiner Geldforderung Nachdruck zu verleihen. Bei beiden Vorfällen habe es sich aber um „glasklaren Betrug“ beziehungsweise einen Betrugsversuch gehandelt.