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Hausboote am Bornheimer RheinuferHerseler befürchten schwimmenden Stadtteil

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Im Rhein bei Hersel liegen zahlreiche Yachten und Hausboote vor Anker.

Bornheim – Ist ein Hausboot nun ein Schiff oder ein fester Wohnplatz? Diese Frage beschäftigt seit Monaten viele Herseler, die einen „neuen schwimmenden Stadtteil“ in Bornheim befürchten. Auch die CDU-Politiker der Rheinorte fürchten das, darunter die Ortsvorsteher von Hersel (Toni Breuer) und Uedorf (Bernd Marx).

Experte im Stadtrat zugeschaltet

Monatelang wurde ein entsprechender CDU-Antrag mit Rückfragen an die Verwaltung von Ausschuss zu Ausschuss verschoben, da eine Antwort wegen Personalmangels nicht möglich gewesen sei. Nun wurde in der jüngsten Stadtratssitzung Joachim Tkotz von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSA) aus Köln per Videoanruf zugeschaltet, um Fragen zu beantworten.

Für die Anrainer dürften die Antworten jedoch ernüchternd gewesen sein. Denn viel Spielraum gibt es nicht: Alle Stegbetreiber und Eigentümer in den Yachthäfen von Hersel und Uedorf haben seit den 1990er Jahren eine gültige Genehmigung und genießen Bestandsschutz. „Die alten Genehmigungen entsprechen der damals gültigen strom- und schifffahrtspolizeilichen Vorgaben“, erläuterte Tkotz, „unsere Behörde interessiert nicht, ob jemand dort wohnt, sondern ob die Sicherheit für den Schiffsverkehr gewährleistet ist.“ Am Herseler Werth sei das der Fall. Lediglich bei baulichen Veränderungen an den Steganlagen kann die Verwaltung handeln.

Boote schwimmen als Ferienwohnungen in einer Grauzone

Auch bei Hausbooten oder der Vermietung der Boote wie Ferienwohnungen bestehe kein Spielraum. Derzeit gibt es auf den gängigen Internetportalen sogar ein solches Angebot. Tkotz spricht von einer „juristischen Grauzone“ und erklärt: „Kann das Hausboot fahren, ist es ein Schiff und darf dort am Steg anliegen und genutzt werden. Handelt es um ein nicht fahrfähiges Fahrzeug, ist dieses dort natürlich nicht zugelassen.“

Dann müsse das Landesbauamt angerufen werden. Es gebe auch keine Hafenordnung, die vorschreibe, welche Schiffe in Hersel und Uedorf betrieben werden dürfen oder eben nicht.

Größe der Boote ist irrelevant

CDU-Ratsherr Rüdiger Prinz warf ein, dass die mittlerweile in Hersel liegenden Boote deutlich größer seien als noch in den 1990er Jahren. Bauliche Veränderungen seien dies allerdings keine, erläuterte Tkotz. Seinerzeit seien auch keine Schiffsgrößen festgelegt worden: „Heute wird das anders gehandhabt, damals war das nicht Usus.“

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Da die Dimensionen der Steganlagen nicht verändert wurden, könne auch niemand von einer baulichen Veränderung sprechen: „Sonst wären wir tätig geworden.“ Auch käme es in dem Rheinarm durch den Yachthafen zu keiner Gefährdung für den Schiffsverkehr.

Beim damaligen Genehmigungsverfahren wurde die Strömungsgeschwindigkeit sogar höher angesetzt, als es für einen Nebenarm des Rheins üblich war. Rüdiger Prinz bereitete es Sorge, dass die Schiffe möglicherweise mittlerweile tiefer liegen. Zudem hätten einige zwei Anker statt bislang nur einen.

Auch in diesem Fall hatte Tkotz keine Bedenken. Diese Dinge seien überprüft worden, es gebe nichts zu beanstanden. Ein zweiter Anker sei auch keine bauliche Veränderung, er diene nur einer höheren Sicherheit.

Herseler haben Angst vor Schiffsfriedhof

Der parteilose Bürgermeister Christoph Becker äußerte Verständnis für den Unmut der Anrainer: „Für viele Menschen ist es ein großes Ärgernis, dass die Boote bewohnt werden.“ So hatte Toni Breuer vor einigen Monaten einen Beschwerdebrief erhalten.

Die Herseler befürchteten „eine Art Friedhof von Schrottschiffen mit täglichem Werkstattlärm zur Herstellung weiterer bewohnbarer Hausboote“. Viele Eigentümer und Gäste würden mit ihren Autos anreisen, ohne die Beschränkungen zu beachten. Müll werde in den Tonnen der Anwohner entsorgt.

Wilfried Hanft (SPD) sprach von einem „Hase-und-Igel-Spiel“ und forderte Kontrollen. Die Stadt habe mehrfach „ordnungsbehördliche Verfahren zur Nutzungsuntersagung“ eingeleitet. Umgehend – „aber leider nur zeitweilig“ – seien Vermietungsanzeigen daraufhin von den Internetportalen entfernt worden.

Ob die Boote tatsächlich zu reinen Wohnzwecken genutzt werden, könne die Stadt personell derzeit nicht überprüfen. Der Beigeordnete Manfred Schier erklärte: „Wir benötigen Zeugenaussagen der Anwohnenden. Nur dann haben wir die Möglichkeit, rechtlich durchzugreifen und können an Lösungen arbeiten.“

Wer ist im Notfall zuständig?

Die CDU befürchtete auch, dass sich Schiffe von den Steganlagen losreißen, oder dass es bei Hochwasser zu Havarien mit anderen Schiffen kommen könnte: „Dies hätte zwangsläufig Konsequenzen für Mensch und Natur.“

Die Christdemokraten fragten, ob die Rettungsboote der Freiwilligen Feuerwehr Bornheim in der Lage seien, eine losgerissene Steganlage „einzufangen“ und im Uferbereich zu sichern. Die Verwaltung erklärte, dass in einem solchen Fall zunächst die Feuerwehren Bonn und Köln sowie das WSA zuständig sind. Die örtlichen Feuerwehrleute sind für den Uferbereich verantwortlich. Sollten auch die örtlichen Löschkräfte alarmiert werden, würden sie unterstützend ausrücken. Rolf Schmitz (CDU) bedauerte, dass bei diesem „sehr verworrenen Thema“ viele Fragen offen blieben.