Streit über BauvorhabenBornheimer will Mehrfamilienhaus bauen – Verwaltung lehnt ab
Bornheim – „Die Stadt Bornheim verhindert eine Wohnbebauung, indem sie meine Bauvoranfrage vom Mai 2021 bislang nicht beschieden hat. Sie hat kein Interesse, der Wohnungsnot entgegenzuwirken“, kritisiert Günter Schmidt-Lohe aus dem Stadtteil Roisdorf, der sich deshalb an diese Zeitung gewandt hat. Die Stadt hingegen argumentiert, das Vorhaben passe nicht in die Umgebung.
Bürger wollen Wohnraum schaffen
Schmidt-Lohe, der mit seinem Mann in einem Haus auf seinem Grundstück an der Herseler Straße lebt, möchte gemeinsam mit seinem Nachbarn und einem Investor ein Mehrparteienhaus mit bis zu 25 Wohnungen bauen und dafür mehrere Millionen Euro investieren. Das Haus und ein auf dem Areal stehendes Gewächshaus sollen dafür abgerissen werden. Schmidt-Lohe möchte mit seinem Gatten in dem geplanten Mehrparteienhaus in der obersten Etage eine Penthouse-Wohnung beziehen.
In einem Schreiben an unsere Zeitung heißt es „Die Stadt Bornheim bemängelt, dass die Bebauung nicht auf der Grundlage eines Bebauungsplanes erfolgen solle. Des Weiteren meint sie, die geplante Bebauung füge sich nicht in die vorhandene beziehungsweise entstehende Bebauung ein. Auch teilt sie mit, ein Bebauungsplan mit unserer Bebauung sei möglich und dann werde die geplante Bebauung auch genehmigt.“
„Also ein Widerspruch“, wie Schmidt-Lohe weiter schreibt: „Die Stadt dreht es sich so wie sie es, warum auch immer, will. Auf der Grundlage eines möglichen Bebauungsplanes würde sie es genehmigen. Ohne Bebauungsplan hält sie die Bebauung nicht für genehmigungsfähig.“
Direkt angrenzend entwickelt die Baufirma Montana derzeit das Neubaugebiet Ro 22, das sich „wie ein Gürtel“ um das Grundstück des Roisdorfer Ehepaares legt. Schmidt-Lohe erklärte, der beauftragte Architekt würde die Häuser sogar so bauen, dass sie vergleichbar seien mit den Häusern, die Montana derzeit errichte. Sie würden sich also in die Umgehung durchaus einfügen.
Stadt nimmt Stellung
„Die Stadt Bornheim weist den Vorwurf „entschieden zurück“, betont Pressesprecher Rainer Schumann auf Anfrage. Grundsätzlich gehe die Verwaltung gegenüber Medien nicht näher auf Bauvoranfragen oder Bauanträge ein, da nun aber Vorwürfe im Raum stünden, sehe sich die Verwaltung veranlasst, die Sache richtig zu stellen.
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Die Bauvoranfrage sei am 28. Mai 2021 beim Bauamt eingegangen. Am 23. Juni wurden fehlende Unterlagen nachgereicht. Im Juli wurde dem beauftragten Architekten mitgeteilt, dass das Vorhaben, wie auch das des Nachbarn, bauplanungsrechtlich unzulässig sei. Daraufhin bat dieser, die Anträge vorerst ruhend zu stellen, um sich die Sachlage am 24. August bei Bürgermeister Christoph Becker erörtern zu lassen.
„Vorhaben passt nicht in die Umgebung“
Bei diesem Termin habe die Verwaltung sehr ausführlich dargelegt, dass die Vorhaben nicht in einem Bebauungsplan liegen und daher nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches zu beurteilen seien. Demnach müsse sich ein Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügen. Das sei aber aus Sicht der Verwaltung hier nicht der Fall. Darüber hinaus sei die geplante Erschließung „nicht ortsüblich und im Übrigen unzureichend“.
Ein während der Erörterung von den Antragstellern gezeigter alternativer Erschließungsweg sei nicht zum Antrag eingereicht worden. Auf eine Nachfrage des Investors Anfang Oktober hat das Bauamt im November geantwortet. Die Anhörung zum negativen Bescheid erfolgte am 24. Januar. Nach Ablauf der vierwöchigen Frist ergeht der negative Vorbescheid. Die Stadt sei grundsätzlich bestrebt, Baulücken rechtmäßig zu schließen, so Sprecher Schumann.