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Corona-AnordnungenSo viel zahlten Menschen in Rhein-Sieg für Verstöße

Lesezeit 5 Minuten
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Wie hier in Troisdorf waren Vertreter der Ordnungsämter regelmäßig unterwegs, um die Einhaltung der Auflagen zu kontrollieren.

  1. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich das öffentliche Leben in den letzten Monaten verändert. Abstandsregeln und Maskenpflicht bestimmen den Alltag.
  2. Unsere Redaktion hat sich bei den Ordnungsämtern im Kreis umgehört und nachgefragt, wie viele Verstöße es gab und was das die Personen gekostet hat.
  3. Wie viel Bußgeld insgesamt zusammengekommen ist und wie sich die Verstöße auf die Kommunen verteilen.

Rhein-Sieg-Kreis – Versammlungsverbote, Kontaktsperren und andere Schutzvorkehrungen wie die Maskenpflicht sollten in den vergangenen drei Monaten verhindern, dass sich das Coronavirus weiter ausbreitet. Wir haben einige Ordnungsbehörden gefragt, wie oft sie Verstöße mit Bußgeld geahndet haben. Die Antworten lassen ausdrücklich keine Rückschlüsse darauf zu, wie gewissenhaft die Anordnungen befolgt und wie gründlich sie kontrolliert wurden.

Siegburg

308 Verfahren wegen Verstößen gegen Corona-Vorschriften hat das Siegburger Ordnungsamt eingeleitet. 260 betrafen der städtischen Pressestelle zufolge die Missachtung des Versammlungsverbots, 33-mal sei auf öffentlichen Flächen gepicknickt oder gegrillt worden. Auf Platz drei der Verstöße folgten verletzte Hygieneauflagen für Gastronomiebetriebe. Insgesamt wurde Bußgeld in Höhe von 72.200 Euro verhängt. Davon seien 11.200 Euro eingegangen.

Much

„In Much verlief alles friedlich, bei den Kontrollen waren die Menschen meistens einsichtig und somit mussten wir keine Verstöße ahnden beziehungsweise Bußgelder anordnen,“ berichtet Britta Rath, die stellvertretende Fachbereichsleiterin für Bürger und Familie.

Windeck

Wegen Verstößen gegen das Kontaktverbot hätten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Windeck in den vergangenen Wochen 136 Bußgeldbescheide über jeweils 200 Euro plus 28 Euro Bearbeitungsgebühr zugestellt, berichtet Ottmar Hassel. Mindestens die Hälfte der Betroffenen habe Widerspruch eingereicht, zum teil mit „fantasiereichen Begründungen“.

„Aber wir haben ja Zeugen,“ sagt Hassel und weist darauf hin, dass das Ordnungsamt jeweils mit zwei Mitarbeitern vor Ort gewesen sei. Ein Teil der Verfahren werde wohl vor dem Amtsgericht landen, ist er sich sicher. Zum Teil sei Jugendlichen Ratenzahlung eingeräumt worden, wenn die Eltern darauf bestanden hätten, dass die Minderjährigen für ihre Verstöße selbst zahlen.

Lohmar

33 Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung hat die Stadt Lohmar verfolgt. Die Verwaltung rechnet mit Einnahmen von rund 15.000 Euro, wenn alle Bußgeldbescheide auch bezahlt werden. 13 Bürger hätten die Rechnung bereits beglichen, die restlichen Verfahren liefen noch, so Stadtsprecherin Elke Lammerich-Schnackertz.

Das Gros der Fälle waren Verstöße gegen die Kontaktbegrenzungen: 31-mal verhängte die Kommune ein Bußgeld von 200 Euro für diejenigen, die sich in der Öffentlichkeit in Gruppen von mehr als zwei Menschen zusammengefunden hatten. Der höchste Bußgeldbescheid über 4500 Euro flatterte zwei Gewerbetreibenden ins Haus. Sie hatten ihre Geschäfte beziehungsweise gastronomischen Betriebe verbotenerweise geöffnet.

Niederkassel

Auf bislang rund 11.000 Euro beläuft sich die Summe an Bußgeld, die die Stadt Niederkassel wegen Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen verhängt hat. Diese Summe dürfte allerdings noch erheblich steigen. Denn erst 56 von 159 Verfahren wurden nach Angaben aus dem Rathaus abgeschlossen. 33 Verfahren wurden inzwischen eingestellt, 70 Verfahren laufen noch.

Hennef

Die Stadt Hennef verhängte gegen Privatleute 29 Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung. Die gesamte Bußgeldsumme belief sich auf 6818 Euro. Bei Hennefer Gewerbebetrieben gab es bisher keine Bußgeldverfahren.

Königswinter

In der Drachenfelsstadt wurden 161 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In 114 Fällen wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, 47 Verfahren wurden eingestellt. 24 Fälle, in denen berechtigt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt worden ist, hat die Stadt über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Königswinter übergeben.

Der überwiegende Teil der Verstöße bezog sich nach Angaben des Ordnungsamtsleiters Nicolas Klein auf unerlaubte Zusammenkünfte im öffentlichen Raum (knapp 150), danach folge unerlaubtes Grillen. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde gegen einen Friseurbetrieb wegen unerlaubten Betriebs eingeleitet. Die reine Bußgeldsumme beläuft sich zusammen auf 20.100 Euro.

Bad Honnef

Im Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef wurden 110 Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung erfasst. Dabei handelte es sich unter anderem um Verstöße gegen das Kontaktverbot, den Verzehr von Speisen innerhalb des zeitweise angeordneten Umkreises von 50 Metern um Verkaufsstellen sowie um Verstöße gegen das Verbot von Picknicken und Grillen im öffentlichen Raum. In einem Handwerksbetrieb wurde ein Verstoß gegen die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz festgestellt. Zur Höhe des Bußgeldes machte die Stadt keine Angaben, da ein Teil der Bescheide noch nicht rechtskräftig sei.

Troisdorf

Insgesamt 274 Verstöße gegen die Schutzverordnung wurden in Troisdorf aktenkundig, in 36 Fällen wurden die Verfahren eingestellt. 214-mal schritten die Ordnungshüter ein, weil sich zu viele Menschen versammelt hatten, dreimal wurde Ballspiel, neunmal ein Picknick geahndet. Zu nah an Kiosk oder Gaststätte hatten sechs Personen Essen oder Getränke verzehrt, gegen das Betretungsverbot für eine Schule oder Kita hatte eine Person verstoßen.

Auch eine Missachtung des Mindestabstands im Geschäft findet sich nur einmal in der Statistik. Den mutmaßlich höchsten Beitrag zur Bußgeld-Gesamtsumme von bisher 61 150 Euro müssen wohl die Betreiber eines Fitnessstudios leisten, die trotz der Verordnung öffneten.

Eitorf

In der Siegtalgemeinde Eitorf wurden 46 Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen das Kontaktverbot zu Beginn der Beschränkungen verschickt. Insgesamt wurden dabei mehr als 5000 Euro festgesetzt.

Erst am 11. Mai durften Fitness-Studios in NRW wieder öffnen. Wer vorher schon Gäste trainieren ließ, musste zahlen.

Mit den Gewerbetreibenden habe die Gemeindeverwaltung im Dialog die Beschränkungen umsetzen können, berichtet der zuständige Amtsleiter Hermann Neulen. Verstöße hätten bisher nicht sanktioniert werden müssen. Kuriositäten habe es nicht gegeben, „außer vielen langen Gesichtern aufgrund der festgesetzten Höhe der einzelnen Bußgelder“, sagt Neulen.

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Sankt Augustin

Die Strafen bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung betragen nach aktuellem Stand für Bußgeldbescheide 15.000 Euro für Privatpersonen. Beim Gewerbe liegen die Strafen bei 10.000 Euro. In einigen Bußgeldverfahren laufen noch Widerspruchsfristen, oder es wurden sogar Rechtsbehelfe eingelegt, so das Presseamt der Stadt. Die Verfahren seien daher schwebend, die Summen könnten sich noch ändern.