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ProzessErmittler finden tausende Kinderporno-Fotos auf Handy von Eitorfer – Hinweis aus den USA

Lesezeit 2 Minuten
Eine Hand hält ein Handy, der Bildschirm zeigt pornografische Fotos.

Tausende Kinderpornografie-Fotos hatte ein Angeklagter aus Eitorf auf drei Handys. (Symbolbild)

Bei einer Hausdurchsuchung wurden auf drei Handys knapp 2000 Fotos und Videos mit schwerer Kinderpornografie entdeckt.

Auf den ersten Blick führt der Eitorfer ein ganz normales Leben. Er arbeitet, macht sich etwas zu Essen, spült, putzt und trinkt Bier, das allerdings nicht zu knapp. Doch der allein lebende Vater einer erwachsenen Tochter geriet durch einen Tipp aus den USA ins Visier der Fahnder. Bei einer Hausdurchsuchung wurden auf drei Handys knapp 2000 Fotos und Videos mit schwerer Kinderpornografie entdeckt.

Die Bilder habe er von einem Mann, den er nicht persönlich kenne, per Whats App zugeschickt bekommen, der habe ihn geradezu „damit zugeballert“, sagte der Angeklagte vor dem Siegburger Schöffengericht. Er habe mit den Dateien „nichts gemacht“, sie aber behalten. Lediglich eine Datei habe er auf gleichem Wege weitergeschickt, der Empfänger drohte ihm allerdings, „dass er das melden muss“.

Eventuell speicherte der Angeklagte die Bilder in seiner persönlichen Cloud, das hinterlässt ähnliche Spuren
Kriminalkommissarin aus Siegburg im Zeugenstand

Das scheint er nicht getan zu haben. Auch die Nachrichten über Whats App können nicht auf die Spur des Angeklagten geführt haben, sie seien durch ihre Verschlüsselung für die US-amerikanischen Internetfirmen unsichtbar, erklärte eine Kriminalpolizistin im Zeugenstand, die die Handys auswertete.

Folglich müsse der Eitorfer Fotos im Internet hochgeladen haben, was dieser indes bestritt. „Eventuell speicherte er die Dateien in einer persönlichen Cloud“, vermutete die Kommissarin, „das hinterlässt ähnliche Spuren.“ Die Internetanbieter in den USA lassen die kompletten Datenströme durch einen Filter laufen, im Zusammenhang mit den inkrimierten Fotos und Videos ploppte neunmal das Googlekonto des Angeklagten und seine damit verknüpfte Handynummer auf.

Tipp gelangte über BKA und LKA an die Siegburger Kreispolizeibehörde

Der Hinweis wurde an das zuständige NCMEC (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) weitergeleitet, so ist es in den USA gesetzlich vorgeschrieben. Die Informationen gelangten über das Bundeskriminalamt ans LKA und von dort an die zuständige Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg.

Den Besitz gestand der Angeklagte ein, die Verbreitung von Fotos und Videos konnte ihm nicht nachgewiesen werden, das Abspeichern in einer Cloud falle nicht darunter, so der Staatsanwalt. Er forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Der Bäcker sei bislang nicht vorbestraft und stehe in Lohn und Brot. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dr. Alexander Bluhm folgte dem, sieht aber die fehlende soziale Anbindung und das Alkoholproblem des Mannes kritisch. „Wenn Sie sich noch einmal etwas zu schulden kommen lassen, fahren Sie ein“, machte Richter Bluhm klar. „Auch wenn Sie sich unbeobachtet glauben so allein in Ihrer Wohnung, die Amerikaner lesen mit.“