Warum wurde nur der Vorgesetzte informiert, warum nicht kontrolliert? Warum konnte der nun verurteilte Pfarrvikar Gottesdienste mit Kindern leiten?
KommentarErzbistum lässt viele Fragen zum Missbrauchsfall in Windecker Gemeinde unbeantwortet
Dass sich das Erzbistum Köln den Menschen in Windeck gestellt hat, war richtig und hat Not getan. Das zeigte sich an der zum Teil sehr emotionalen Stimmung, aber auch an den vielen Fragen, mit denen Weihbischof Ansgar Puff und Katharina Neubauer von der Stabsstelle Intervention konfrontiert waren.
Warum wurde nur der Vorgesetzte informiert, warum nicht kontrolliert?Diese Fragen drängen sich auf, wenn man hört, dass ein Geistlicher, dem schon 2010 auferlegt wurde, dass er keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu haben, in Windeck Firmungsvorbereitungen geleitet haben und sich auch privat mit den Kindern und Jugendlichen seiner Gemeinde getroffen haben soll.
Im Gottesdienst entwickeln Kinder und Jugendliche ein Vertrauensverhältnis zum Pfarrer
Warum das Erzbistum ein Kontaktverbot verhängte, den Pfarrvikar aber Gottesdienste mit Kindern halten ließ, bleibt unverständlich. Die Begründung von Weihbischof Ansgar Puff, weil es öffentlicher Raum sei, trägt nicht: Die Kinder und Jugendlichen erleben in einem solchen Gottesdienst einen Pfarrer, sprechen im Anschluss mit ihm, entwickeln ein Vertrauensverhältnis. Von da ist es nur ein kleiner Schritt zum unbeaufsichtigten Treffen.
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An Eltern und Lehrpersonal gaben diese Gottesdienste das Signal, dass sie unbesorgt die Kinder zu dem Pfarrer schicken konnten. Und so war es auch: Sie habe ihre Schülerinnen und Schüler mit dem nun Verurteilten nach dem Schulgottesdienst mit ihm allein gelassen, berichtete eine Lehrerin.
Der Geistliche war übergriffig geworden, er hätte den aktiven Dienst nicht antreten dürfen
Dabei wusste man im Erzbistum schon lange, dass der Pfarrvikar übergriffig geworden war; noch nicht im strafbaren Rahmen zwar, aber doch in einer Weise, die Katharina Neubauer von der Stabsstelle Intervention beschrieb als Ausprobieren, wie weit ein Täter gehen könne.
Bei einer solchen Einschätzung und ohne ausreichende Kontrolle hätte der Geistliche niemals den aktiven Dienst in Windeck antreten dürfen, sondern in den Innendienst versetzt werden müssen.