Das Erzbistum Köln untersagte dem Priester 2010 die Arbeit mit Kindern. Ihm droht zusätzlich ein kirchenrechtliches Verfahren.
MissbrauchsvorwürfeSchon 2010 fiel der Priester dem Erzbistum Köln auf – früher Diakon in Kerpen
Als Diakon arbeitete er in Buir mit Kindern: Im Fall des Priesters, der im niederbayerischen Deggendorf wegen Missbrauchs verurteilt worden ist, meldet sich nun das Erzbistum Köln zu Wort. Auf Anfrage der Redaktion informiert das Erzbistum über seinen Kenntnisstand und beschreibt, welche Folgen dem Priester nun drohen.
Schon im Jahr 2010 habe das Erzbistum wegen einer Meldung beschlossen, den nun verurteilten Priester nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit einzusetzen, sagt eine Sprecherin des Erzbistums. „Den Beschluss hat das Erzbistum allen Einsatzorten des Pfarrers mitgeteilt.“ Zu diesem Zeitpunkt war der Priester nicht mehr in Buir tätig.
Erzbistum Köln informierte die Staatsanwaltschaft Deggendorf
Im Dezember 2022 erfuhr das Erzbistum laut seiner Sprecherin von den aktuellen Missbrauchsvorwürfen. Wie bei solchen Fällen üblich, habe das Erzbistum unmittelbar danach die zuständige Staatsanwaltschaft informiert, sagt die Sprecherin. „In Absprache mit dieser wurde dem Priester am 18. Januar 2023 unter anderem untersagt, öffentlich Messen zu feiern und ein Aufenthaltsverbot für seinen bisherigen Seelsorgebereich erteilt.“
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Zudem sei der Beschluss von 2010 erweitert worden. Das Erzbistum verbot dem Priester, mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu treten. Die Akte des Priesters übergab das Erzbistum an die Kanzlei Gercke. Die Kanzlei erstellte 2020 ein umfassendes Gutachten für das Erzbistum, in dem es um Missbrauchsfälle und Pflichtverletzung von Kirchenvertretern ging.
Dem Priester droht die Entlassung aus dem Klerikerstand
„Sobald das staatliche, strafrechtliche Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, wird das kirchenrechtliche Voruntersuchungsverfahren wiederaufgenommen“, sagt die Sprecherin des Erzbistums. Es ruhe, während die Staatsanwaltschaft ermittle, damit diese nicht behindert werde.
Das kirchenrechtliche Voruntersuchungsverfahren ist ein eigenständiges, vom staatlichen Recht unabhängiges Verfahren. Eingeleitet wird es, wenn eine lebende Person verdächtigt wird, eine Straftat nach kirchlichem Recht begangen zu haben.
Laut der Bistumssprecherin werden die Ergebnisse der Voruntersuchung an das Dikasterium für die Glaubenslehre übermittelt. Dieses ist zuständig für die Verfahren von Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Das Dikasterium entscheidet, ein kirchliches Strafverfahren eingeleitet wird. Und als Höchststrafe kann darauf folgen, dass der betreffende Priester aus dem Klerikerstand entlassen wird.