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EilbeschlussJetzt steht doch ein Eitorfer Gewerbegebiet bei Lindscheid im Regionalplan

Lesezeit 3 Minuten
Eine Holztafel mit der Aufschrift Hier ein Industriegebiet? Nein danke! steht in einer hügeligen Wiesenlandschaft mit Bäumen im Hintergrund.

Gegen ein Gewerbegebiet an der Kreisstraße 27 bei Lindscheid formierte sich 2013 Bürgerprotest.

Überraschend ist ein Gewerbegebiet bei Eitorf-Lindscheid und nicht mehr Altebach II im Regionalplan. Die Grünen schalten die Kommunalaufsicht ein.

Nach der Sitzung des Eitorfer Planungsausschusses Mitte September schien alles klar: Die Gemeinde wird das Planverfahren für ein Gewerbegebiet Altebach II nicht ruhend stellen, um bei der Bezirksregierung stattdessen im Regionalplan die Ausweisung eines Gewerbegebiets bei Lindscheid zu beantragen. Wie diese Zeitung berichtete, entschied so eine knappe Mehrheit von CDU und Grünen.

Keine drei Wochen später stellt sich die Situation genau umgekehrt dar: Im Entwurf des Regionalplans, der am Freitag, 11. Oktober, im Regionalrat zur Abstimmung steht, ist Altebach II nicht mehr enthalten und eine Fläche für Industrie und Gewerbe nahe der B8 südlich von Lindscheid markiert. In der Ausschuss-Sitzung war vonseiten der Verwaltung das Gegenteil gesagt worden.

Bezirksregierung hat den Lindscheid-Altebach-Tausch vollzogen

„Da haben wir nicht gelogen“, sagte Bürgermeister Rainer Viehof am Dienstag auf Nachfrage. Demnach war Mitte September im Eitorfer Rathaus nicht bekannt, dass die Bezirksregierung inzwischen den Lindscheid-Altebach-Tausch im Planentwurf vollzogen hatte. In der Vergangenheit hatte sich Viehof, damals noch mit dem Beigeordneten Karl Heinz Sterzenbach, für Lindscheid eingesetzt. In Köln wurde dem Wunsch seinerzeit aber nicht entsprochen.

Hauptausschuss entscheidet anders als der Planungsausschuss

Dem Hauptausschuss, der am Montagabend tagte, legte der Bürgermeister jetzt einen Eilantrag vor. Der lautete wiederum auf Ruhendstellen von Altebach II und Ermächtigung der Verwaltung, bei der Regionalplanungsbehörde das Gewerbegebiet bei Lindscheid zu beantragen. Diesmal gab es dafür eine breite Mehrheit. SPD, FDP, BfE, UWG, Viehof selbst und drei Mitglieder der CDU-Fraktion (insgesamt 13 Stimmen) votierten dafür. Drei Christdemokraten enthielten sich, ein CDU-Mitglied und zwei Grüne sagten nein.

In der CDU gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen.
Toni Strausfeld, CDU-Fraktionsvorsitzender

Die Union ist nach Worten des Fraktionsvorsitzenden Toni Strausfeld in der Frage Altebach oder Lindscheid nicht etwa umgekippt. „In der CDU gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen“, sagte im Gespräch mit der Redaktion. Das habe er auch zu Beginn der Hauptausschuss-Sitzung erklärt. Jedem Fraktionsmitglied sei es freigestellt gewesen, so zu stimmen, wie sie oder er es für richtig halte.

Rainer Viehof begründete die Eilentscheidung im Hauptausschuss an Stelle eines Ratsbeschlusses damit, dass der Gemeinderat erst Ende des Monats zusammenkomme, der Regionalrat aber schon 11. Oktober tage.

Dieses Argument lässt Jochen Scholz nicht gelten. Der Grünen-Fraktionschef hat am Dienstag die Kommunalaufsicht im Kreishaus zwecks rechtlicher Prüfung und Beanstandung angeschrieben, „da keine Eilbedürftigkeit vorlag“. Erst am Montagmittag um 13.24 Uhr (viereinhalb Stunden vor Sitzungsbeginn) seien die Kommunalpolitiker per E-Mail über den Eilantrag informiert worden. So sei keine Zeit mehr gewesen, sich in der Fraktion und parteiübergreifend zu beraten. Zudem habe die in der Sache sehr interessierte Öffentlichkeit keine Kenntnis von der Erweiterung der Tagesordnung gehabt.

Grüne in Eitorf wollen Eilbeschluss aufheben lassen

Laut Scholz war man sich darüber hinaus am 26. September im Ältestenrat einig, erst einmal die Sitzung des Regionalrates abzuwarten. „Mit keinem Wort wurde vom Bürgermeister erwähnt, dass er doch eine Entscheidung des Rates für erforderlich hält.“ Aus Sicht der Grünen ist der Eilbeschluss aufzuheben und in der Ratssitzung am 28. Oktober neu zu beraten. Von der Kommunalaufsicht erhofft sich Scholz, dass sie den Regionalrat vor Freitag entsprechend informiert und der Gemeinde das Verwenden des Beschlusses bis zur Klärung untersagt.