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Seltene Tier- und PflanzenartenWindecker Westertbachtal wird zum Naturschutzgebiet

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Grasfrösche gehören zu den gefährdeten Tierarten, die im Westertbachtal zu finden sind.

Windeck – Ein naturnahes Bachtal mit zwei ehemaligen Steinbrüchen, angrenzenden steilen Hangwäldern, kleineren Stillgewässern und etwas Grünland will die Kölner Bezirksregierung unter Naturschutz stellen. Diesen Plan gibt es für das untere Westertbachtal zwischen Rosbach/Schladern und Waldbröl-Spurkenbach schon seit fast zehn Jahren, damals blieb die Ausweisung als Naturschutzgebiet jedoch aus.

Das mehr als 60 Hektar große Gebiet entlang der Bundesstraße 256 wird vom Westertbachsystem mit tief eingeschnittenen Tälern und einem bewaldeten Höhenrücken der Nutscheid geprägt. Hier sind zahlreiche und zum Teil gefährdete Tier- und Pflanzenarten anzutreffen wie Sperber, Grasfrösche oder Insekten wie Heidelbeer-Kleinspanner oder Laubholz-Sackträger.

Gefährdetes Insekt

Der Laubholz-Sackträger, ein Nachtfalter aus der Familie der Spanner, wird in der Roten Liste von NRW als stark gefährdet aufgeführt. Seine rötlich grauen Raupen ernähren sich von Heidelbeersträuchern, Heidepflanzen und Kriechweiden. Die Männchen haben eine Lebenszeit von nur wenigen Stunden, in der sie das flugunfähige Weibchen zur Paarung aufsuchen. Der ungewöhnliche Name ist darauf zurückzuführen, dass die Raupen sich in eine sackartige Wohnröhre einspinnen. An der Außenseite befestigen sie Teile von Pflanzenstängeln, Blattstücken oder Baumnadeln, so dass das Seidensäckchen von organischen Substanzen umhüllt wird. (rö)

Für das neue Naturschutzgebiet (NSG) gelten die üblichen Verbote. So dürfen weder bauliche Anlagen errichtet noch Leitungen verlegt werden. Ebenso ist es untersagt, zu zelten oder zu lagern, ein Feuer anzuzünden sowie Schieß- oder Luftsport zu betreiben. Auch Drohnenflüge sind dort verboten. Pflanzen und Pilze dürfen dort nicht gesammelt, Tiere nicht getötet oder mutwillig beunruhigt werden. Davon bleiben Jagd und forstliche Nutzung unberührt. Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Während der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Ausweisung zustimmte, beschloss der Windecker Gemeinderat einstimmig, die geplanten Flächen zu verkleinern und den Bau eines Radweges an der B 256 zu erlauben. Schon 2012 war man in Köln den Windecker Änderungswünschen nicht gefolgt, landwirtschaftliche Flächen nicht unter Schutz zustellen. Das beantragt der Rat jetzt erneut.

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Außerdem soll die Bezirksregierung zwei Forstflächen am Sportplatz Schladern aus der Schutzzone herausnehmen. Mit der Regionale 2025 soll dieser zu einer multifunktionellen Sport- und Gesundheitsstätte entwickelt werden, und da wäre eine Pufferzone zum neuen NSG sinnvoll.

Außerdem ist ein Angebot für Aktivtourismus mit Mountainbike-Fahren geplant. Zusätzlich kündigte Bürgermeisterin Alexandra Gauß an, die Bezirksregierung nach Windeck zu bitten, um das Naturschutzgebiet vorzustellen.