Im Verfahren um die Genehmigung für die umstrittene Erweiterung des Steinbruchs bei Windeck-Imhausen hat der Kreis einen Fehler gemacht.
VerfahrensfehlerIm Windecker Steinbruch-Streit werden jetzt doch die Bürger gehört
Im Genehmigungsverfahren für die umstrittene Erweiterung des Steinbruchs in Windeck-Imhausen hat es einen Fehler gegeben. Die Öffentlichkeit wird jetzt doch gemäß der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beteiligt. Bisher lief im Kreishaus ein vereinfachtes Verfahren, bei dem die in Imhausen wohnenden Menschen nicht angehört worden sind.
Bürger in Windeck-Imhausen beklagen Schäden durch Sprengungen
Wie mehrfach berichtet, stößt die Absicht der Bergisch-Westerwälder Hartsteinwerke, eine Zweigniederlassung der Basalt AG in Linz, den Steinbruch in Richtung des Dorfes auszudehnen und bis 2041 zu betreiben, auf Widerstand. Seit Jahrzehnten beklagen mehrere Bewohner Risse in Wänden ihrer Häuser. Sie führen die Schäden auf Erschütterungen durch die Sprengungen im nur einige Hundert Meter entfernten Steinbruch zurück. Auch die Ortsvereine protestieren gemeinsam.
In einem Pressegespräch informierte die Kreisverwaltung am Dienstag über den Verfahrensfehler. Auf diesen habe im Zuge der Behördenbeteiligung das Landesumweltamt hingewiesen, berichtete Kreisumweltdezernent Tim Hahlen.
Entscheidend sind die Maße des Steinbruchs. „Wir sind davon ausgegangen, dass es sich um eine Fläche von unter zehn Hektar handelt“, erklärte die Sachgebietsleiterin für Immissionsschutz, Uta Oelschläger. Laut Landesamt sei aber die bereits abgebaute und teilweise schon renaturierte Fläche einzurechnen, sodass sich eine Größe von mehr als zehn Hektar ergebe. Und ab zehn Hektar sei ein Genehmigungsverführen mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben.
Im Kreishaus wurde der Hinweis des Landesamtes rechtlich geprüft, und „wir schließen uns dieser Auffassung an“, so Hahlen. „Eigentlich waren wir mit allem durch“, sagte Mark Graber, Leiter der Abteilung Gewerblicher Umweltschutz. Jetzt soll die förmliche Beteiligung aller Betroffener nachgeholt werden. Sie wäre auch schon bei der Verlängerung der Abbauerlaubnis im Jahr 2021 nötig gewesen.
Karl-Hans Ganseuer aus Imhausen hatte sich im Sommer in dieser Zeitung im Namen der Ortsvereine kritisch zum Genehmigungsverfahren geäußert. Nunmehr sieht sich der ehemalige Kreiskämmerer in seiner Auffassung bestätigt: „Man darf so eine Entscheidung nicht über die Köpfe der Imhausener Bevölkerung hinweg treffen.“ Ganseuer erneuerte außerdem die Forderung nach einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Basalt AG hat auf die neue Entwicklung mit einem Antrag reagiert, der zu einer Teilung des Verfahrens geführt hat. Abgetrennt von der beabsichtigten Steinbruch-Erweiterung, geht es darum, dass bis Mitte 2026 weiter Grauwacke in der Bestandsfläche – auch mit Sprengungen – abgebaut werden darf. Nach Angaben des Unternehmens gibt es dort noch 400.000 bis 500.000 Tonnen verwertbares Gestein.
Die derzeit geltende Abbaugenehmigung endet in zwei Wochen. Die Basalt AG darf mit einer Fristverlängerung im Bestand um 18 Monate rechnen. „Aus materiell-rechtlicher Sicht entspricht der Steinbruch in der betriebenen Form den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen, wie etwa bei Lärm, Staub und Erschütterung“, heißt es von Seiten des Kreises. Eine Bewilligung sei deshalb – ohne Beteiligung der Öffentlichkeit – bis zum 30. Juni 2026 möglich. „Das halte ich für problematisch“, meldete Karl-Hans Ganseuer im Gespräch mit der Redaktion Zweifel an.
Regionalplan erlaubt erweiterten Abbau
Naturschutzrechtlich stehen die Signale für die Erweiterung des Steinbruchs Imhausen zurzeit auf Grün. Im Februar 2024 hatte der Naturschutzbeirat beim Kreis mehrheitlich beschlossen, keine Bedenken zu erheben.
Im Regionalplan ist die von der Basalt AG erworbene Erweiterungsfläche als „Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher, nicht energetischer Bodenschätze“ ausgewiesen. Bei der vorgenommenen Behördenbeteiligung wurden laut Kreisverwaltung keine materiell-rechtlichen Einwände geäußert.