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Eilantrag geplantNaturschutzinitiative will gegen Abschuss des Windecker Wolfs klagen

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Ein junger Wolf steht inmitten grüner Pflanzen.

Ein junger Wolf steht inmitten grüner Pflanzen.

Das Land Rheinland-Pfalz hatte am Donnerstag erstmals einen Wolf zum Abschuss freigegeben. Es handelt sich um den Rüden des Leuscheider Rudels.

Gegen den geplanten Abschuss des Wolfsrüden aus dem Leuscheider Rudel in Windeck will die Naturschutzinitiative (NI) klagen. Das teilte die Initiative am Freitag mit.

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) hatte am Donnerstag den geplanten Abschuss des Tieres mit der Kennung „GW1896m“ angekündigt: Erstmals war damit ein Wolf in Rheinland-Pfalz zum Abschuss freigegeben.

Naturschutzinitiative klagte bereits mehrfach erfolgreich gegen geplante Abschüsse von Wölfen

Sobald die zuständige Behörde die Genehmigung dazu erteilt, soll ein Jäger das Tier „entnehmen“, wie es in der Fachsprache heißt. Sobald diese Genehmigung der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord vorliegt, werde die Naturschutzinitiative dagegen vorgehen und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz einreichen. Es ist nicht die erste Klage der Naturschützer gegen geplante Abschüsse von Wölfen, fünfmal schon waren sie damit in NRW, Hessen, Bayern und Niedersachsen erfolgreich.

Eder hatte die Entscheidung damit begründet, dass sich der Wolfsrüde aus dem Leuscheider Rudel zum Problemwolf entwickelt habe. DNA-Tests, deren Auswertung am Mittwoch vorlag, hatten ergeben, dass „GW1896m“ im November im Westerwald gleich zweimal einen Wolfs-Schutzzaun überwunden und insgesamt vier Schafe gerissen hatte. Die beiden räumlich und zeitlich dicht beieinander liegenden Vorfälle seien ausreichend, um die gesetzliche Grundlage für eine Abschussgenehmigung zu bilden, teilte die Umweltministerin aus Rheinland-Pfalz mit.

Der Wolf weiß jetzt, wie's geht
Simon Darscheid, Schäfer

Auch im Rhein-Sieg-Kreis ist der Rüde aus dem Leuscheider Rudel nachgewiesen für eine Vielzahl von gerissenen Nutztieren verantwortlich. Zuletzt wies das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) nach, dass der Problemwolf ein Kalb in Eitorf gerissen hatte - gerade mal rund 50 Meter vom Wohnhaus der Bauersfamilie entfernt.

„Der Wolf weiß jetzt, wie's geht“, sagte am Wochenende Schäfer Simon Darscheid aus Hennef. „Wenn er springt, kriegt er keinen Schlag.“ Mehrfach habe der Rüde zuletzt die wolfsabweisenden Zäune überwunden. Bislang habe er seine Tiere einigermaßen sicher gewähnt, das könne er nun nicht mehr. „Die Sorgen der Kollegen sind sehr groß“, schilderte Darscheid, der Bezirksvorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Schafzuchtverbandes NRW ist.

Hennefer Schäfer sieht auch den Rhein-Sieg-Kreis in der Pflicht

„Der Rhein-Sieg-Kreis muss jetzt dringend tätig werden“, forderte Simon Darscheid; auch hier müsse es eine Abschussgenehmigung geben. Schafe beweideten etliche FFH-Gebiete; diesen Einsatz sieht er in Gefahr, wenn der Wolf die Herden dezimiere. In diesen Wochen zögen zudem 3000 bis 4000 Schafe aus Rheinland-Pfalz auf die Winterweiden zwischen Königswinter und Leuscheid – und damit genau durch das Gebiet des Leuscheider Rudels.

Harsche Kritik übte der Hennefer Schäfer am Umgang des Landes NRW mit dem Thema Wolf und Landwirtschaft: Im Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz bezahlten die Behörden den Aufbau und das Zaunmaterial auch für Kälberweiden – nicht aber diesseits der Landesgrenze. „Schnell und unbürokratisch“ würden Wölfe „entnommen“, die sich zum Problem entwickelt hätten.

„Es kann ja nicht sein, dass in Rheinland-Pfalz geschossen wird und man die Waffe einpacken muss, wenn der Wolf mit zwei Pfoten in NRW steht“, klagte Darscheid. Die Situation sei „an Lächerlichkeit nicht zu überbieten“. Dabei stellte er klar: „Die anderen, die keine Probleme machen, lasst da rumlaufen.“ Wenn ein Wolf aber Probleme mache, „muss er schnell entnommen werden“.

Die Naturschutzverbände wie Nabu und BUND hätten bislang in Aussicht gestellt, auf die Klage gegen eine Abschussgenehmigung zu verzichten, wenn ein Tier zweimal die Schutzzäune überwunden habe. Der BUND Rheinland-Pfalz habe sich auch für den Abschuss von GW1896m ausgesprochen. Ob die Klage der Naturschutzinitiative nun Erfolg habe, hänge davon ab, „wie gut die Entnahmeverfügung geschrieben ist“.