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Trotz HausverbotsZeuge habe Mann aus 200 Metern vor Windecker Unterkunft gesehen

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Eine Bronzestatue der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia (Symbolbild) 

Windeck – Auf wackligen Beinen stand die Anzeige der Gemeinde gegen einen 42 Jahre alten Arzt aus Afghanistan. Der Mann, der nach eigenen Angaben zunächst in Marburg und jetzt in Köln darauf wartet, dass seine Ausbildung in Deutschland anerkannt wird, sollte im Mai 2020 trotz Hausverbots seinen Bruder in Windeck besucht und bei ihm sogar übernachtet haben. Er sei gesehen worden, außerdem habe der Bruder das bestätigt, argumentierte der Staatsanwalt vor dem Waldbröler Amtsgericht.

„Ich bin ein gesetzestreuer Mensch und durfte wegen Corona nicht in eine andere Stadt fahren“, betonte der Angeklagte mehrfach. Den Bruder habe er zuletzt 2019 einige Male in der Flüchtlingsunterkunft besucht – stets nach Anmeldung bei der Gemeinde Windeck.

Pensionierter Hausmeister will Mann aus dem Rathaus in rund 200 Metern Entfernung erkannt haben

Bei der Bestätigung des Bruders könne es sich nur um ein Missverständnis handeln. Dass der Zeuge aus Windeck die deutsche Sprache schlechter versteht als sein Bruder aus Marburg, wurde bei der Verhandlung deutlich, bei der eine Dolmetscherin übersetzte. Der Mann bestätigte die Angaben des Angeklagten.

„Noch nie gesehen“ hatte ein als Zeuge geladener Hausmeister den Angeklagten. Ein schriftliches Hausverbot habe er auch erst nach dem Vorfall im Mai 2020 übergeben. Als einziger Augenzeuge trat ein inzwischen pensionierter Mitarbeiter der Gemeinde auf. Er habe den Gast aus Marburg eindeutig an jenem Morgen erkannt – aus dem Rathaus in rund 200 Metern Entfernung auf der Straße.

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Probleme mit dem Angeklagten habe es in den Jahren zuvor immer gegeben, weil dieser in der mit fünf Personen eng besetzten Wohnung stets zu Gast gewesen sei. Da hätten die Nebenkosten pro Kopf nicht mehr gestimmt. Daher habe er 2017 mündlich von Mitarbeitern das Hausverbot aussprechen lassen. „Ich meine, auch schriftlich“, sagte der Rentner. Den Angeklagten habe er persönlich „immer aus der Ferne“ gesehen.

Während dem Staatsanwalt diese Aussage reichte, um im Plädoyer seinen Vorwurf bestätigt zu sehen, blieben für Richter René Dabers „viele offene Fragen“. Allein die Beobachtung des Zeugen aus der Entfernung auf de Straße reiche für eine Verurteilung nicht aus, zumal er den Angeklagten auch nicht in der Wohnung gesehen habe. Er sei letztlich auch nicht davon überzeugt, dass tatsächlich der Angeklagte damals in Windeck gesehen worden sei. So blieb am Ende nur der Freispruch.