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Kommentar zum Tempo-LimitEs ist fahrlässig Tempo 70 auf dem Schladernring zu erlauben

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Im Juni ist in einer Kurve auf dem Schladernring ein 28-jähriger Motorradfahrer verunglückt. Auch hier soll Tempo 70 gelten. 

Der Schritt war überfällig. Zu Geschwindigkeitsbegrenzungen gab es angesichts der Knieschleifer, die vor allem an Wochenenden mit ihren heißen Öfen – zum Teil mit dem Kopf über der Gegenfahrbahn – im Westerttal unterwegs sind, keine Alternative.

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Beide Kreise haben aber hoffentlich nur einen ersten Schritt getan. Durch ausgewiesene Unfallkurven weiter Tempo 70 zu erlauben, wie es der Rhein-Sieg-Kreis tut, ist fahrlässig. Ebenso das Verschonen der Ausweichstrecke im Oberbergischen.

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Entscheidend für das weitere Unfallgeschehen auf dem so genannten Schladernring sind regelmäßige Kontrollen der Tempolimits. Falls sich herumsprechen sollte, dass es die – gerade an Wochenenden – nicht gibt, würden alle Diskussionen im Vorfeld ad absurdum geführt.

In den ersten Wochen dürften Kontrollen für beide Kreise mindestens kostendeckend sein.