Bei der Durchsuchung der Wohnung staunten die Beamten nicht schlecht: Auf dem Sofa räkelte sich nämlich ein anderthalb Meter großer Leguan.
Prozess am LandgerichtPolizei findet Drogen, Waffen und einen Leguan in Hennefer Wohnung
Die Beamten, die am 6. Oktober 2022 die Wohnung eines 31-jährigen mutmaßlichen Kleindealers durchsuchen sollten, trauten kaum ihren Augen: Auf dem Sofa räkelte sich nämlich ein anderthalb Meter großer Leguan. Das drachenähnliche Tier sollte aber mitnichten den Drogenvorrat des Hausherrn bewachen.
Leguan lebt jetzt beim Vater des Hennefers
Dafür hätte sich die beeindruckende Waffensammlung des Hennefers deutlich besser geeignet. Neben 360 Gramm Amphetamin, 802 Gramm Marihuana und 17 Gramm Kokain stellten die Ermittler nämlich eine Machete, ein Samuraischwert, einen Taser, zwei geladene Luft- beziehungsweise PTB Pistolen, ein Skalpell, ein Einhandmesser, ein Butterflymesser, einen Teleskop-Schlagstock, einen Tomahawk, ein Taschenmesser, Pfefferspray sowie ein Springmesser sicher.
Dazu kam Equipment, wie es beim Betrieb einer Marihuana-Plantage Verwendung findet. Der Leguan hingegen wurde nicht beschlagnahmt, das Familienhaustier bekam aber mittlerweile ein ausbruchsicheres neues Zuhause bei dem Vater des Hennefers.
Anklage und Verteidigung forderten gleichermaßen Bewährung
Für den 31-jährigen Hausherrn ist das Thema ausbruchsicheres Zuhause hingegen erst einmal vom Tisch: Er wurde von einer Kammer des Bonner Landgerichts nach einem gleichlautenden Antrag seines Anwalts Yannick Börter und der Sitzungsvertreterin der Anklage zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. So muss er keine Gefängnisstrafe mehr fürchten, sofern er sich an die Bewährungsauflagen hält. Zu denen gehört neben regelmäßigen Drogentests auch die Ableistung von 100 Sozialstunden.
Ein erster Verdacht gegen den berufstätigen Anlagenmechaniker, der mit Frau und Kindern ansonsten ein unauffälliges Leben führt, keimte bereits im März 2022 auf: Der Vermieter informierte damals die Polizei darüber, dass Nachbarn sich des Öfteren über den typischen süßlichen Marihuana-Geruch beschwert hatten, der immer wieder aus der Wohnung der Familie ströme, wenn Frau und Kinder außer Haus waren.
Geruch von Marihuana machte den Hennefer Vermieter aufmerksam
Der Wohnungsbesitzer wurde daraufhin vorgeladen, erschien aber nicht. Und so kam es zu der Durchsuchung, die für den Hennefer auch durchaus schlimmere Folgen hätte haben können: Der Strafrahmen für Drogenhandel mit Waffen beginnt im Regelfall nämlich bei fünf Jahren.
Das Gericht ging in seinem Urteil aber, wie auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer, von einem minderschweren Fall aus. Zugunsten des Angeklagten wertete sie unter anderem, dass der Mann nicht nur nichts abgestritten, sondern auch Aufklärungshilfe geleistet hatte.
Der Hennefer hatte angegeben, dass er bei seinem eigenen Dealer mit 25.000 Euro in der Kreide gestanden habe. Der mittlerweile Inhaftierte habe ihn daher gezwungen seine Schulden durch Kleindealerei abzustottern.
Außerdem ist der Mann nicht vorbestraft und führt als Familienvater ein geregeltes Berufsleben. „Sie haben eine gute Sozialprognose“, so die Vorsitzende Richterin. Da sowohl die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft als auch Anwalt Börter noch in der Sitzung auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig.