SchächterSchafzuchtverband distanziert sich von brutalen Schlachtmethoden in Hennef

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Schafe stehen in einem Pferch auf Stroh, im Hintergrund liegt viel Gerümpel.

Schafe in dem Stall bei Asbach, in dem ein Schäfer aus Hennef Tiere gequält und ohne Betäubung geschlachtet haben soll.

Die im Verband zusammengeschlossenen Schäfer setzten auf tierwohlgerechte Haltung, sagte der stellvertretende Vorsitzende Simon Darscheid aus Hennef.

Nach der Aufdeckung zahlreicher Fälle von Tierquälerei, die ein Hennefer Schäfer in seinem einsam gelegenen Stall in der Verbandsgemeinde Asbach begangen hat, hat sich der Schafzuchtverband Nordrhein-Westfalen in einer Stellungnahme positioniert.

Der Verband distanziere sich ausdrücklich „von Schafhaltern, die so, wie in den Videoaufnahmen und Bildern zu sehen, mit ihren Tieren umgehen und illegale und brutale Schlachtmethoden anwenden“, heißt es in dem Schreiben, das Vorsitzende Ortrun Humpert und der Stellvertretende Vorsitzende Simon Darscheid verfasst haben.

Schächter aus Hennef war kein Mitglied des Schafzuchtverbandes NRW

Videoaufnahmen aus heimlich in dem Stall angebrachten Kameras zeigen, wie ein Schäfer aus Hennef mit noch nicht identifizierten Mitarbeitern Schafe mit einer Eisenstange schlägt, sie tritt und Tieren in einem Pferch mit anderen Schafen ohne Betäubung die Kehle aufschlitzt und sie ausbluten lässt.  Die so geschächteten Tiere verkaufte er offenbar noch im Stall an Kunden, die ihm Bargeld gaben.

Der Tierschutzverein Aninova aus Sankt Augustin hatte die Videos und etliche Fotos dem Veterinäramt des Landkreises Neuwied und der Staatsanwaltschaft Koblenz übergeben, die gegen den 39 Jahre alten Schäfer mit Wohnsitz in Hennef Ermittlungen einleitete. Auch die Kriminalpolizei ermittelt gegen den Mann, der bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe mit seiner 1500 Tiere großen Herde für die Biologische Station des Rhein-Sieg-Kreises Naturschutzflächen der Chance 7 pflegte.

Der Hennefer sei kein Mitglied des Schafzuchtverbandes NRW, in das laufende Verfahren seien auch keine Mitglieder involviert, berichtet Darscheid, der betont: „Wir setzen auf eine art- und tierwohlgerechte Schafhaltung und stehen für diese Werte ein.“ Aus Sicht des Verbandes seien Vorfälle wie diese nicht hinnehmbar. Wer ohne Ausnahmegenehmigung Tiere schächte, begehe bei quälerischer oder roher Ausführung eine Straftat.

Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es keine Ausnahmegenehmigung zum Schächten

Eine solche Ausnahmegenehmigung sei im Rhein-Sieg-Kreis nicht erteilt worden, teilte Sprecherin Bettina Heinrichs-Müller auf Anfrage mit. Eine Erlaubnis hierfür könne im Einzelfall nur nach Antragstellung erteilt werden und auch nur dann, wenn die antragstellende Person zweifelsfrei belegen könne, dass aus Gründen der religiösen Zugehörigkeit eine Betäubung oder der Verzehr von Tieren, die nicht geschächtet wurden, zwingend abgelehnt werde. Zusätzlich müssten strenge tierschutzrechtliche Vorgaben erfüllt werden, unter anderem müsse amtstierärztliches Personal das Schlachten überwachen. 

Sollte es Hinweise auf Schächten im Rhein-Sieg-Kreis geben, könne das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt benachrichtigt werden.