Auch die rechtswidrig erlangten Videoaufnahmen sind im Gerichtsverfahren gegen den Schäfer grundsätzlich zulässig, so die Staatsanwaltschaft.
Illegales SchächtenStaatsanwaltschaft gibt Details zu den Taten des Schäfers aus Hennef bekannt
Im Fall des Schäfers, der illegal Tiere in seinem Stallgebäude in der Verbandsgemeinde Asbach geschächtet haben soll, hat die Koblenzer Staatsanwaltschaft mehr Details bekannt gegeben. Gegen den 39-Jährigen aus Hennef, der eine Herde von 1500 Schafen besitzen soll, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Tierschutzorganisation Aninova aus Sankt Augustin hatte in dem einsam liegenden Stallgebäude heimlich Kameras angebracht und die Aufnahmen am Dienstag ans Veterinäramt des Landkreises Neuwied geschickt. Dieses schaltete sofort die Kriminalpolizei ein. Der Tierschutzverein erstattete Strafanzeige gegen den Schäfer und stellte das Videomaterial auch der Staatsanwaltschaft zur Verfügung.
Die Videoaufnahmen sind im Strafverfahren gegen den Schäfer grundsätzlich verwendbar
Laut Aninova waren die Kameras zwischen Ende April und Ende Juni installiert worden. Auch rechtswidrig erlangte Videoaufnahmen seien grundsätzlich im Strafverfahren verwertbar, teilte der Koblenzer Oberstaatsanwalt Thorsten Kahl dazu mit. Aufgrund des gesichteten Materials bestehe der Anfangsverdacht des Vergehens nach dem Tierschutzgesetz, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werde.
„Gleich mehrfach haben die Kameras gefilmt, wie Schafe geschlachtet worden sind. Dabei werden den Tieren die Hinterläufe fixiert, und mehrere Männer knien oder stellen sich auf die Tiere. Dann wird dem Schaf die Kehle aufgeschnitten; dies erfolgt ohne Betäubung“, schilderte Kahl am Donnerstag die Videoaufnahmen. Daher sei der Hauptvorwurf der Ermittlung die illegale Schächtung. Die Aufnahmen zeigten außerdem, „wie der Beschuldigte mit noch nicht ermittelten Mitarbeitern immer wieder Tiere quält. Die Tiere werden getreten, gegen den Kopf geschlagen, geworfen oder mit einer Eisenstange und einem Holzstab geschlagen“, berichtet der Oberstaatsanwalt.
Der Stall sei noch am Dienstag durch das Veterinäramt kontrolliert worden, im Anschluss habe es eine richterlich angeordnete Durchsuchung gegeben. Dabei sei das Smartphone des Schäfers sichergestellt worden. Er war bei der Kontrolle offenbar anwesend. Die Auswertung werde einige Zeit in Anspruch nehmen.
Gegen den Hennefer und seine noch nicht identifizierten Mitarbeiter werde weiter ermittelt. Der 39-Jährige, der sich anwaltlich vertreten lässt, hat sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen nicht geäußert und von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.