Die Pläne zur Eigenständigkeit bestehen schon länger. Nun hat die Stadt eine neue Satzung beschlossen – mit Konsequenzen für Marktschreier.
Neue SatzungTrennung von Marktgilde – Stadt will Hennefer Wochenmarkt selbst betreiben
Die Stadt hat den nächsten Schritt auf dem steinigen Weg zur Trennung von der Deutschen Marktgilde getan. Seit 2018 laufen die Bestrebungen. „Die Stadt Hennef betreibt den Wochenmarkt als öffentliche Einrichtung“, heißt es in Paragraf 1 einer neuen Satzung, die der Stadtrat am Montag beschlossen hat. Die Absicht, den dienstags, donnerstags und samstags stattfindenden Markt in städtischer Regie zu führen, wird schon seit 2018 gehegt.
Im Dezember 2022 scheiterte die Stadt jedoch vor dem Verwaltungsgericht Köln. Der Widerruf einer seit 1986 geltenden, unbefristeten Festsetzung zu Gunsten der Marktgilde wurde abgewiesen. In der Gewerbeordnung fehlten laut Gericht die Kriterien für eine Aufhebung. Die neue Satzung bietet die Grundlage für den zweiten Widerrufsversuch. Vorsorglich hat man darin auch Marktzeiten für Geistingen (mittwochs) und Uckerath (montags) festgeschrieben, wo zurzeit keine Wochenmärkte stattfinden.
Hennefer Wochenmarkt: Neue Hygienevorschriften für Obst, Käse und Pilze
Zugleich erfolgt eine Änderung der bestehenden „Satzung über die Regelung des Marktverkehrs und anderer marktähnlicher Veranstaltungen wie Kirmessen und Zirkusveranstaltungen sowie die Erhebung von Marktstandgebühren“ – hier wurde der „Wochenmarkt“ aus dem Text gestrichen.
In der neuen Marktsatzung stehen etliche Regeln. Etwa, dass die Verkaufszeit um 7 Uhr beginnt und die Beschicker ihre Stände spätestens eine Stunde vorher aufbauen müssen. Paragraf 15 legt Hygienevorschriften fest, darunter, dass Händler, die Käse feilbieten, den Käse von anderen Warten getrennt halten und zum Schneiden besondere Messer oder Maschinen benutzen müssen. Unreifes Obst ist als „Kochobst“ zu kennzeichnen, Pilze dürfen nur am Tage des Einkaufs in den Verkehr gebracht werden. „Nicht verkaufte Pilze sind zu vernichten.“
Marktschreier, wie beispielsweise der vom Hamburger Fischmarkt bekannte Aale-Dieter, haben in Hennef keine Chance. Das Ausrufen und laute Anpreisen von Waren ist wie das öffentliche Versteigern nicht zulässig. Ebenfalls verboten ist es, sich „in schwebende Handelsgeschäfte“ einzumischen, Tiere vor Ort zu schlachten, abzuziehen, zu rupfen oder auszunehmen. Kundinnen und Kunden dürfen keine Tiere mit auf den Markt nehmen, was wiederum hygienische Gründe hat. Ausnahme: der Blindenhund.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden. Auch kann die Marktaufsicht Betroffene verwarnen und ein Verwarngeld zwischen fünf und 55 Euro erheben.